Mehr Budget für Ihre Kita mit der Untervermietung von Räumen


29.10.2013

Spenden, Sponsoring und Stiftungsgelder sind traditionelle Möglichkeiten, Ihrer Kindertageseinrichtung ein kleines finanzielles Polster zu verschaffen. Wenn Ihnen die Vorbereitung und Erstellung eines Marketingkonzeptes für die Spendenakquise oder das Sponsoringprojekt derzeit zu umfangreich erscheint, gibt es noch eine weitere Methode zur Steigerung der Eigenmittel Ihrer Einrichtung: die Untervermietung von Räumen oder dem Außengelände.

Das schafft mehr Budget: In Ihrer Kita Räume untervermieten

Vielleicht gab es schon Anfragen an Sie, ob Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten. Nach der Erlaubnis Ihres Trägers und nach Bedarf auch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde steht einer Untervermietung von Räumen Ihrer Kindertagesstätte nichts mehr im Wege. Sprechen Sie mit Ihrem Team, und suchen Sie gemeinsam Zeiten aus, in denen Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten könnten, ohne dass dies Ihren innerbetrieblichen Ablauf stört.

In Frage kommt eine zeitlich begrenzte Untervermietung von Räumen, bei der Sie beispielsweise an einem Samstag Ihr Außengelände für eine Grillfeier vermieten. Eine Vermietung auf unbestimmte Dauer wäre z. B. die regelmäßige Überlassung Ihres Turnraumes an eine Kinderturngruppe, die 1-mal wöchentlich in einer Zeit zu Ihnen kommt, in der Sie den Raum ohnehin nicht nutzen. Ihren Werkraum könnten Sie beispielsweise an einem bestimmten Wochentag abends an einen Töpferkurs vermieten. Eine ergotherapeutische Praxis könnte Ihren Kindern Therapiestunden in der Einrichtung geben, während Sie Miete für die genutzten Räumlichkeiten verlangen.

Wahren Sie feste Grundsätze, wenn Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten

Verlieren Sie bei der Untervermietung von Räumen Ihren festen Grundsatz, das Wohl der Kinder in der Einrichtung zu fördern, nicht aus den Augen. Mit der Vermietung wollen Sie die Finanzen Ihrer Einrichtung aufbessern. Die zusätzlichen Einnahmen werden Sie vermutlich für ein besonderes Projekt oder eine kostenintensive Spielmittelanschaffung für Kinder verwenden.

Weitere Grundsätze, gegen die die Untervermietung von Räumen nicht verstoßen sollte:

  • Die Untervermietung darf das räumliche Angebot für die Kinder während des laufenden Betriebs Ihrer Einrichtung nicht schmälern.
  • Ihr innerbetrieblicher Ablauf darf nicht durch die Vermietung beeinträchtigt werden.

Sichern Sie sich bei Untervermietung von Räumen rechtlich ab

Wenn Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten wollen, ist ein Mietvertrag unverzichtbare Grundlage. Auch wenn Sie glauben, dem Mieter vertrauen zu können, sichern Sie sich mit einem detaillierten Mietvertrag ab. Beachten Sie beim Vertrag Folgendes:

  • Verwenden Sie für die Untervermietung von Räumen einen vorgefertigten Untermietvertrag. Günstig ist das Formular des Einheitsmietvertrages, der in jedem Schreibwarenhandel zu erwerben ist.
  • Halten Sie alle Details fest: Kündigungsfristen, Mietzins, Nutzung während der Ferien- oder Schließzeiten, Schlüsselübergabe und -rückgabe, Modus der Nebenkostenabrechnung, Reinigung oder Reinigungspauschale.
  • Fixieren Sie auch, ob es erlaubt ist, im Rahmen der Untervermietung von Räumen das kindertagesstätteneigene Material zu nutzen.
  • Treffen Sie eine schriftliche Regelung, wer bei möglichen Schäden die Verantwortung trägt.

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