Spenden, Sponsoring und Stiftungsgelder sind traditionelle Möglichkeiten, Ihrer Kindertageseinrichtung ein kleines finanzielles Polster zu verschaffen. Wenn Ihnen die Vorbereitung und Erstellung eines Marketingkonzeptes für die Spendenakquise oder das Sponsoringprojekt derzeit zu umfangreich erscheint, gibt es noch eine weitere Methode zur Steigerung der Eigenmittel Ihrer Einrichtung: die Untervermietung von Räumen oder dem Außengelände.
Das schafft mehr Budget: In Ihrer Kita Räume untervermieten
Vielleicht gab es schon Anfragen an Sie, ob Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten. Nach der Erlaubnis Ihres Trägers und nach Bedarf auch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde steht einer Untervermietung von Räumen Ihrer Kindertagesstätte nichts mehr im Wege. Sprechen Sie mit Ihrem Team, und suchen Sie gemeinsam Zeiten aus, in denen Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten könnten, ohne dass dies Ihren innerbetrieblichen Ablauf stört.
In Frage kommt eine zeitlich begrenzte Untervermietung von Räumen, bei der Sie beispielsweise an einem Samstag Ihr Außengelände für eine Grillfeier vermieten. Eine Vermietung auf unbestimmte Dauer wäre z. B. die regelmäßige Überlassung Ihres Turnraumes an eine Kinderturngruppe, die 1-mal wöchentlich in einer Zeit zu Ihnen kommt, in der Sie den Raum ohnehin nicht nutzen. Ihren Werkraum könnten Sie beispielsweise an einem bestimmten Wochentag abends an einen Töpferkurs vermieten. Eine ergotherapeutische Praxis könnte Ihren Kindern Therapiestunden in der Einrichtung geben, während Sie Miete für die genutzten Räumlichkeiten verlangen.
Wahren Sie feste Grundsätze, wenn Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten
Verlieren Sie bei der Untervermietung von Räumen Ihren festen Grundsatz, das Wohl der Kinder in der Einrichtung zu fördern, nicht aus den Augen. Mit der Vermietung wollen Sie die Finanzen Ihrer Einrichtung aufbessern. Die zusätzlichen Einnahmen werden Sie vermutlich für ein besonderes Projekt oder eine kostenintensive Spielmittelanschaffung für Kinder verwenden.
Weitere Grundsätze, gegen die die Untervermietung von Räumen nicht verstoßen sollte:
Sichern Sie sich bei Untervermietung von Räumen rechtlich ab
Wenn Sie in Ihrer Kita Räume untervermieten wollen, ist ein Mietvertrag unverzichtbare Grundlage. Auch wenn Sie glauben, dem Mieter vertrauen zu können, sichern Sie sich mit einem detaillierten Mietvertrag ab. Beachten Sie beim Vertrag Folgendes:
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