Wenn Ihr Träger eine Fortbildung zahlt: Das gilt es zu beachten
Mit der Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen sind Ihre Träger inzwischen recht großzügig.
Im Kita-Bereich hat sich in den letzten Jahren viel bewegt, besonders in Bezug auf die Unterstützung von Erziehern und Fachkräften. Viele Träger haben erkannt, dass gut ausgebildete Mitarbeiterinnen nicht nur für die Qualität der Arbeit entscheidend sind, sondern auch dabei helfen, bei den oft kritischen Eltern zu punkten.
Die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen wird zunehmend auch als ein Mittel gesehen, um fähige Mitarbeiter zu binden. Zahlreiche Träger haben daher Vereinbarungen getroffen, die eine Rückzahlung der Fortbildungskosten verlangen, wenn die Mitarbeiterin die Einrichtung vor Ablauf einer bestimmten Zeit verlässt.
Rechtlicher Hintergrund
Ihr Träger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten Ihrer Fort- oder Weiterbildung zu übernehmen. Sollte er dies jedoch tun, trägt er das Risiko, dass Sie nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zu einer anderen Stelle wechseln. Eine Rückzahlungspflicht der Fortbildungskosten entsteht nur dann, wenn diese explizit im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, einem Arbeitsvertrag oder einer Zusatzklausel zwischen Ihnen und Ihrem Träger wirksam vereinbart wurde.
Fortbildung finanzieren lassen: Diese Punkte sollten Erzieherinnen klären
Wenn Ihr Träger sich bereit erklärt, die Kosten Ihrer Fort- oder Weiterbildung zu übernehmen, sollten Sie die genauen Konditionen klären und eine schriftliche Vereinbarung treffen, die festlegt, welche Kosten übernommen werden und wie es mit einer möglichen Rückzahlung aussieht, falls Sie die Kita nach der Maßnahme verlassen.
1. Einigung über die Kostenübernahme
Nicht nur die direkten Kosten der Fortbildung fallen an, sondern auch Fahrt-, Verpflegungs-, und Übernachtungskosten sowie Kosten für die Freistellung. Klären Sie mit Ihrem Träger verbindlich, welche dieser Kosten er übernimmt und welche Sie selbst tragen müssen.
2. Rückzahlungspflicht
Wenn Ihr Träger auf einer Rückzahlung der Fortbildungskosten besteht, sollten Sie diese Vereinbarung genau prüfen. Rückzahlungsvereinbarungen können rechtlich heikel sein, da sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen. Eine Rückzahlungspflicht darf nur dann bestehen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis auflösen und es keine anderen Gründe gibt, die die Fortbildung rechtfertigen. Diese Klauseln müssen im Einklang mit aktuellen Gerichtsurteilen und gesetzlichen Vorgaben stehen.
Inzwischen gibt es mehrere Urteile, die eine Rückzahlungspflicht nur dann als wirksam erklären, wenn diese fair und transparent formuliert ist, und die Bindungsdauer angemessen erscheint.
Finanzierungsmöglichkeiten durch Förderprogramme
Zusätzlich zur Trägerfinanzierung bieten verschiedene staatliche und private Organisationen Förderprogramme für die Weiterbildung von Erziehern an. Diese können teilweise die gesamten Kosten oder zumindest einen Teil davon decken. Programme wie der Bildungsurlaub, steuerliche Vorteile für Weiterbildungsmaßnahmen oder spezifische Förderungen für den Kita-Bereich auf Landesebene sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Sinnvolle Anreize für Erzieher
Die Möglichkeit zur Weiterbildung bietet nicht nur den Trägern einen Vorteil, sondern auch den Erziehern. Ein gut ausgebildetes Team steigert nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern fördert auch die Mitarbeiterbindung und trägt zur beruflichen Zufriedenheit bei. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, Weiterbildungsmöglichkeiten aktiv anzubieten und auch finanzielle Anreize zu schaffen, um eine langfristige Bindung der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Prüfen Sie die Rückzahlungsvereinbarung kritisch
Der rechtliche Rahmen für Rückzahlungsklauseln wird von den Gerichten zunehmend genauer geprüft. Wenn Sie eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, achten sie auf folgende Punkte, um sicherzustellen, dass die Klausel rechtlich wirksam und fair ist:
- Die Bindung an den Träger ist angemessen lang.
- Der zurückzuzahlende Betrag ist eindeutig definiert.
- Es werden keine nicht erstattungsfähigen Kosten wie Zinsen und Sozialversicherungsbeiträge während der Freistellung verlangt.
- Rückzahlung wird nur für den Fall verlangt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Sie zurückzuführen ist.
- Die Höhe des Rückzahlungsbetrags reduziert sich mit der Zeit.
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Fazit
Die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen für Erzieher hat sich zu einem wichtigen Instrument entwickelt, sowohl zur Steigerung der Qualität der Arbeit als auch zur Bindung von Fachkräften an den Träger. Dabei ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Rückzahlungsklauseln genau zu prüfen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und eine faire Vereinbarung zu treffen. Nutzen Sie zusätzlich staatliche Förderprogramme und stellen Sie sicher, dass alle Kosten im Vorfeld klar definiert sind.