Rechtssicherer Umgang mit Auskünften bei getrennten Eltern


21.03.2016
Wenn Eltern sich trennen, läuft dies häufig nicht friedlich ab. Gerade wenn kleine Kinder im Spiel sind, wird häufig erbittert gestritten. Und die Gefahr, dass Beziehungskonflikte von Eltern in Ihre Kita getragen werden, ist groß. Schnell werden Sie von einer Seite für deren Zwecke instrumentalisiert. Und verständlicherweise fällt es Ihnen oft schwer zu entscheiden, ob hinter einer Anfrage zur Regelmäßigkeit des Kita-Besuchs eines Kindes echte Sorge um das Kind steht oder etwas ganz anderes.
Umso wichtiger ist es, dass Sie den rechtlichen Rahmen kennen, in dem Sie – und die Eltern – sich bei solchen Anfragen bewegen.

 

Praxisbeispiel: Linus ist 2 ½ Jahre alt. Er besucht seit dem 1. Lebensjahr die Kita „Hasengrube“. Seine Eltern haben sich vor einem ½ Jahr getrennt. Linus lebt bei seinem Vater. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Eines Morgens erscheint die Mutter in der Kita und will von der Leitung wissen, ob ihr Sohn die Kita regelmäßig besucht. Sie begründet dies damit, dass sie den Eindruck hat, dass ihr Sohn von ihrem „Noch-Ehemann“ viel zu oft bei dessen Mutter „geparkt“ werde, statt in die Kita zu gehen. Die Kita-Leitung weiß, dass Linus sehr unter der Trennung der Eltern leidet und häufig nicht in die Kita gehen möchte. An solchen Tagen, ebenso bei Krankheit, springt dann tatsächlich die Oma ein. Sie überlegt, ob und inwieweit sie der Mutter Auskunft geben muss.

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Rechtslage bei getrennt lebenden Eltern

Wenn Eltern sich trennen, ändert sich grundsätzlich nichts am gemeinsamen Sorgerecht für die Kinder. Das heißt, die Eltern bleiben auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam sorgeberechtigt.

 

Das sollten Sie tun wenn sie getrennten Eltern Auskünfte geben

Informieren Sie sich hier, welche Auskünfte Sie getrennt lebenden Eltern  bzgl. des Kita-Besuchs ihres Kindes geben müssen und wo es Grenzen gibt. Mit diesem Wissen können Sie oft sehr fordernden Eltern oder auch deren Rechtsanwälten souverän und rechtlich abgesichert entgegentreten.

Hierbei können Sie sich an den folgenden Tipps orientieren. Geben Sie diese auch an Ihr Team weiter. Denn auch Ihre Mitarbeiterinnen sind mit Forderungen von „Trennungseltern“ konfrontiert.

1. Tipp bei getrennt lebenden Eltern: Klären Sie die Sorgerechtssituation bevor Sie den Eltern Auskünfte geben

Wenn sich Eltern trennen, sollten Sie die Sorgerechtssituation für sich und Ihre Mitarbeiterinnen, die ja häufig auch mit Anfragen von Eltern konfrontiert werden, klären. Sehen Sie in Ihren Aufnahmeunterlagen nach, und checken Sie, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder eine Sor- geerklärung abgegeben haben.

Dann dürfen Sie davon ausgehen, dass sich am gemeinsamen Sorgerecht so lange nichts ändert, bis einer der Eltern Ihnen eine anderslautende gerichtliche Entscheidung vorlegt.

Vorsicht! Anders sieht es bei ledigen Müttern aus. Diese haben grundsätzlich einmal das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder. Nur aufgrund einer Sorgeerklärung oder eines Gerichts – urteils können die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben.

2. Tipp bei getrennt lebenden Eltern: Geben Sie dem Elternteil Auskunft

Möchten getrennt lebende Eltern wissen, ob und wie häufig ihr Kind die Kita besucht, müssen Sie hierzu Auskunft geben. Belassen Sie es aber bei den reinen Fakten, und bewerten Sie diese nicht. Verkneifen Sie sich Antworten wie „Ihr Sohn besucht die Kita wirklich nur sehr unregelmäßig. Ihr Mann ist da wohl überfordert.“ Sagen Sie lieber: „Im Dezember hat Linus an 10 Tagen die Kita nicht besucht.“

3. Tipp bei getrennt lebenden Eltern: Setzen Sie klare Grenzen hinsichtlich der Auskunft bei getrennten Eltern

Stellen Sie gleichzeitig klar, dass Sie keine Auskunft erteilen und nicht bereit sind, den „gegnerischen“ Ex-Partner auszuspionieren. Daher dürfen Sie die folgenden Auskunftswünsche getrost zurückweisen:

  • Gründe für das Fehlen des Kindes. Diese kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, beim anderen Elternteil erfragen.
  • Auskunft über Krankheitsdiagnosen. Auch hier sollten Sie den Elternteil an seinen Ex-Partner verweisen.
  • Bitte, den Elternteil zu informieren, wenn das Kind die Kita nicht besucht.

Möchte der anfragende Elternteil hierzu Informationen haben, können Sie ihn an den Elternteil verweisen, bei dem das Kind lebt. Diesem gegen- über besteht nämlich ein gesetzlich geregelter Auskunftsanspruch.

Fazit: Als Kita haben Sie für Kinder in Trennungssituationen eine wichtige Funktion: Die Kita ist ein „befriedeter“ und konfliktfreier Raum, häufig die einzige Anlaufstelle, in der die Kinder sich frei von elterlichen Beziehungskonflikten bewegen können. Lassen Sie daher nicht zu, dass Eltern ihre Konflikte in Ihre Kita tragen. Seien Sie, wenn es um Auskünfte über den Kita-Besuch geht, sehr strikt, und beschränken Sie sich auf die reinen Fakten. Sonst passiert es schnell, dass Sie in einem Konflikt Partei für einen Elternteil ergreifen – und das ist fatal. Stehen Sie lieber konsequent auf Seiten des Kindes.

Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass ein Kind bei dem betreuenden Elternteil gefährdet ist, z. B. weil dieser seit der Trennung depressiv ist und seinen Tagesablauf nicht geregelt bekommt, sollten Sie diese Information auch an den anderen Elternteil weitergeben.

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