Kitas können oft keine großen Sprünge machen, wenn es um die Umsetzung eines bestimmten kostspieligen Konzepts oder um eine besondere Ausstattung geht. Deshalb ist es lohnenswert, auch einmal an Stiftungsgelder zu denken. Lesen Sie hier, wie Sie sich um Stiftungsgelder bewerben.
Sprechen Sie mit Ihrem Träger, bevor Sie sich auf die Suche nach infrage kommenden Stiftungen begeben. Nur wenn Ihr Träger Ihnen die Realisierung eines solchen Vorhabens erlaubt und Sie zu den Verhandlungen mit den Stiftungen autorisiert, dürfen Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen. Handeln Sie in finanziellen Angelegenheiten nie ohne Zustimmung Ihres Trägers. Wenn Ihr Träger zugestimmt hat, sollten Sie in allen weiteren Schritten eng mit ihm kooperieren.
Legen Sie ganz konkret fest, wofür Sie Geld benötigen. Je genauer und anschaulicher Sie darstellen, wofür Sie die finanziellen Mittel einsetzen möchten, desto besser und zielgenauer können die Stiftungen, die infrage kommen, angesprochen werden. Setzen Sie sich schon in dieser Phase mit Ihrem Träger zusammen und überlegen Sie, was die Realisierung Ihres Vorhabens genau kosten wird, um eine detaillierte Liste über die Mittelverwendung vorlegen zu können. Es lohnt sich, bereits in dieser frühen Phase Kostenvoranschläge einzuholen. Bei der Bewerbung um Stiftungsgelder müssen Sie eine detaillierte Liste der Kosten und der Mittelverwendung vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Stiftungen nur eine Anschubfinanzierung geben, also beispielsweise eine Kletterwand finanzieren. Die laufenden Personalkosten für eine Köchin werden dagegen nicht übernommen, da es sich um dauerhafte Kosten handelt.
Nicht jede Stiftung unterstützt soziale Organisationen. Alle Stiftungen verfolgen einen bestimmten Stiftungszweck, dem Sie entsprechen müssen. Jede Stiftung benennt in ihrer Satzung den Stiftungszweck. Alle Stiftungen, die Sport- oder Kulturförderung betreiben, können Sie aus Ihrer Auswahl von vornherein streichen.
Tipp für Ihre Praxis: Es gibt unzählige regionale Stiftungen, die sich um die Förderung von sozialen Zwecken oder um die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen kümmern. Fragen Sie im Bürgerbüro Ihrer Kommune oder bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach den Kontaktdaten.
Wenn Sie eine oder mehrere Stiftungen gefunden haben, die eventuell für die Realisierung Ihres Projektes infrage kommen, sollten Sie nicht zögern, der Stiftung Ihr Vorhaben vorzustellen und sich damit um Gelder zu bewerben.
Tipp für Ihre Praxis: Schauen Sie auf der Homepage dieser Stiftungen nach. Dort finden Sie Hinweise, welche Unterlagen Sie für die Bewerbung einsenden müssen.
In der folgenden Übersicht sehen Sie eine Liste von Unterlagen, die Sie üblicherweise bei Stiftungen einreichen müssen.
Tipp für Ihre Praxis: Die Stiftung „Aktion Sternstunden“ engagiert sich besonders bei der Realisierung von Projekten die kranken, behinderten oder Not leidenden KInder zugute kommen. Auch Kitas können mit Stiftungsgeldern von „Sternstunden“ bedacht werden, wenn der Satzungszweck gewährleistet ist.
Von der jeweiligen Stiftung werden nur solche Vorhaben unterstützt, die dem genauen Satzungszweck der Stiftung entsprechen. Besonders aussichtsreich sind Projekte, die eine nachhaltige Verbesserung für die gesamte Zielgruppe erwarten lassen.
Stiftungsgelder sind eine im Kita-Bereich noch oft unterschätzte Finanzquelle. Wenn Ihr Träger zustimmt, können Sie mithilfe dieser Gelder ein Vorhaben schnell und unkompliziert umsetzen.
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