Rechtssichere Einstellung von neuen Kita-Mitarbeiter/innen

Inhaltsverzeichnis

Mit dem neuen Kita-Jahr kommen nicht nur neue Kinder, sondern auch neue Mitarbeiter in Ihre Kita. Das heißt: Auf Sie als Kita-Leitung kommt viel Arbeit zu. Denn es ist Ihre Aufgabe, die neuen Fachkräfte zu begrüßen und so einzuarbeiten, dass diese sich wohlfühlen und möglichst schnell in Ihrer Kita „ankommen“.

Und damit die Zusammenarbeit mit den neuen Erzieher/innen auch reibungslos klappt, müssen Sie einige Basis-Informationen über sie haben. Dieser Artikel hilft Ihnen dabei.

Praxisbeispiel: In der Kita „Sonnenschein“ werden zu Beginn des neuen Kita-Jahres 2 neue Mitarbeiterinnen eingestellt. Die Kita-Leitung überlegt, ob ihr Träger wohl das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis der Mitarbeiterinnen eingesehen und überprüft hat.

Rechtlicher Hintergrund bei der Einstellung von neuen Kita-Mitarbeiterinnen

Bei Einstellung von neuen Kita-Mitarbeitern müssen von Seiten des Arbeitgebers verschiedene Informationen abgefragt werden, damit das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie neue Erzieher/innen einstellen

Viele der Informationen sind auch für Sie relevant, wenn sie die tägliche Arbeit in der Kita unmittelbar betreffen. Anhand der folgenden

Übersicht können Sie sehen, ob Informationen für Sie relevant sind oder nicht. Im Zweifel ganz gezielt bei Ihrem Träger nachhaken und

ihn bitten, Ihnen die zur Bewältigung des Arbeitsalltags notwendigen Informationen über neue Mitarbeiter in der Kita zur Verfügung zu stellen.

Übersicht: Diese Daten benötigen Sie von neuen Kita-Mitarbeiter/innen

Daten/InformationenRelevanz für die Kita-Leitung
Name, Anschrift, GeburtsdatumFür die interne Personalakte, Dienstpläne, Kommunikation im Team.
Telefonnummer & E-Mail-AdresseFür kurzfristige Erreichbarkeit z. B. bei Krankmeldungen oder Dienstplanänderungen.
Beschäftigungsbeginn & StundenumfangZur Dienstplangestaltung und Personalplanung.
Arbeitsvertrag (Kopie/Einblick)Damit Sie wissen, wie lange und in welchem Umfang die Person eingesetzt wird.
Erweitertes polizeiliches FührungszeugnisGesetzliche Pflicht nach § 72a SGB VIII zum Schutz der Kinder – unbedingt einsehen!
Qualifikationsnachweise (z. B. Erzieherabschluss)Wichtig zur Prüfung der pädagogischen Einsatzmöglichkeiten und Gruppenzuordnung.
Nachweis über MasernschutzGesetzlich vorgeschrieben nach dem Masernschutzgesetz für alle, die mit Kindern arbeiten.
Gesundheitszeugnis bzw. ärztliche BescheinigungIn manchen Bundesländern oder Trägern verpflichtend, um gesundheitliche Eignung sicherzustellen.
Bankverbindung (optional)Nur relevant für die Trägerverwaltung – keine direkte Relevanz für Sie.
Steuer-ID & SozialversicherungsnummerVerwaltungsrelevant – nicht zwingend für die Kita-Leitung notwendig.
Notfallkontakt (z. B. Angehörige)Für den Ernstfall wichtig, z. B. bei Unfällen oder plötzlicher Erkrankung während der Arbeit.
Informationen zu Allergien oder chronischen ErkrankungenNur freiwillig und mit Einwilligung – kann aber im Kita-Alltag wichtig sein.
Urlaubsanspruch / Urlaubsplanung (Resturlaub, geplante Abwesenheiten)Zur Koordination mit dem bestehenden Team.

Unser Rat: Setzen Sie auf Abstimmung mit Ihrem Träger, sodass Sie zusammen mit dem neuen Mitarbeiter auch alle notwendigen Informationen bekommen, die Sie für die Zusammenarbeit in der Kita benötigen.