„Ich selber!“ – Das ist Ihre Aufsichtspflicht von U3-Kindern


04.03.2018

Ihre Aufsichtspflicht von U3 Kindern stellt eine große Herausforderung dar. Kinder haben das Recht darauf, sich ihre Umwelt zu erschließen, Entdeckungen zu machen und sich auf diese Weise selbstbestimmt weiterzuentwickeln. Dass Kleinstkinder dieses Recht ganz natürlich für sich beanspruchen, erleben Sie Tag für Tag. Und dieses Recht ist sogar gesetzlich festgelegt. Das bedeutet allerdings für Sie eine ständige Gratwanderung zwischen altersgerechter Beaufsichtigung und ausreichend Freiräumen für die Kinder.

Die „freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit“ ist

  • in Art. 6 UN-Kinderrechtskonventionen,
  • in Art. 2 Grundgesetz und
  • in § 1 Sozialgesetzbuch VIII

definiert.

Freiräume in Grenzen schaffen

Doch neben der Gewährleistung der individuellen Entfaltung und Entwicklung sind Sie rechtlich auch dazu verpflichtet, Grenzen zu setzen. Denn Sie haben aufgrund der Aufsichtspflicht von U3 Kindern die Verantwortung dafür, dass sich während der Entdeckungstouren der Kleinstkinder keines selbst verletzt oder andere in Gefahr bringt. Können Sie es Kleinstkindern trotz dieser Aufsichtspflicht ermöglichen, möglichst viele Erfahrungen selbstständig zu machen?

Sicher, wenn Sie die folgenden 4 Regeln der Aufsichtsführung bei den kleinen Entdeckern berücksichtigen:

1. Lassen Sie Kleinstkinder nie unbeaufsichtigt in einem Raum

Kleinstkinder bewegen sich neugierig im Raum. Dazu sollten Sie ihnen möglichst viel Freiraum lassen. Doch gerade bei Kleinstkindern kann es bei ihren alltäglichen Erkundungen zu unvorhersehbaren Situationen kommen, z. B. wenn Laufanfänger ihre Gleichgewichtsfähigkeit noch nicht einschätzen können.

Oder kleine Entdecker hoch hinaus wollen und sich an Regalen hochziehen. Achten Sie darum unbedingt darauf, dass immer mindestens eine Betreuungsperson in dem Raum ist, in dem sich die Kinder aufhalten. So kann im Bedarfsfall schnell eingegriffen werden.

2. Berücksichtigen Sie die momentane Verfassung des einzelnen Kindes

Für Kleinstkinder ist es spannend und eine Herausforderung, eine schiefe Ebene zu erklimmen oder die Rutschbahn hinabzusausen. Am wertvollsten ist es, wenn Kinder diese Erfahrung selbstständig und aus eigener Kraft machen können. Doch manchmal ist Ihre direkte Anwesenheit nötig und wichtig: wenn ein Kind müde ist, wenn es aufgrund der Autonomiephase besonders impulsiv reagiert usw.

Achten Sie darum bei individuellen Entdeckungstouren der Kinder darauf, wie es ihnen im Moment geht, um bei Überreizung, nachlassenden Kräften usw. eingreifen zu können.

3. Beaufsichtigen Sie die Erkundung von gefährlichem Material engmaschig

Besondere Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Kinder unter 3 mit Materialien experimentieren, die für sie gefährlich werden könnten. Denken Sie gerade bei Spielen

  • mit scharfen oder spitzen Gegenständen wie Scheren und
  • mit Wasser

an eine engmaschige Beaufsichtigung, damit Sie Unfälle und Verletzungen vermeiden.

4. Seien Sie wachsam beim Sammeln erster Erfahrungen

Gerade wenn Kinder etwas zum ersten Mal versuchen, sollten Sie unbedingt in der Nähe bleiben. Ob das die ersten Schritte oder die ersten Fahrversuche mit einem Rutschauto sind: G reifen Sie ein, wenn eine echte Gefahr für die Gesundheit des Kindes oder für andere Kinder besteht – aber auch nur dann! Letztendlich liegt es in Ihrer Einschätzung. Und diese können Sie nur sicher treffen, wenn Sie die Kinder kennen.

Fazit: Mit diesen Regeln meistern Sie rechtssicher und dennoch entwicklungsfördernd den Spagat zwischen Freiraum und schützender Begrenzung.


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