Ihre Aufsichtspflicht von U3 Kindern stellt eine große Herausforderung dar. Kinder haben das Recht darauf, sich ihre Umwelt zu erschließen, Entdeckungen zu machen und sich auf diese Weise selbstbestimmt weiterzuentwickeln. Dass Kleinstkinder dieses Recht ganz natürlich für sich beanspruchen, erleben Sie Tag für Tag. Und dieses Recht ist sogar gesetzlich festgelegt. Das bedeutet allerdings für Sie eine ständige Gratwanderung zwischen altersgerechter Beaufsichtigung und ausreichend Freiräumen für die Kinder.
Die „freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit“ ist
definiert.
Doch neben der Gewährleistung der individuellen Entfaltung und Entwicklung sind Sie rechtlich auch dazu verpflichtet, Grenzen zu setzen. Denn Sie haben aufgrund der Aufsichtspflicht von U3 Kindern die Verantwortung dafür, dass sich während der Entdeckungstouren der Kleinstkinder keines selbst verletzt oder andere in Gefahr bringt. Können Sie es Kleinstkindern trotz dieser Aufsichtspflicht ermöglichen, möglichst viele Erfahrungen selbstständig zu machen?
Sicher, wenn Sie die folgenden 4 Regeln der Aufsichtsführung bei den kleinen Entdeckern berücksichtigen:
Kleinstkinder bewegen sich neugierig im Raum. Dazu sollten Sie ihnen möglichst viel Freiraum lassen. Doch gerade bei Kleinstkindern kann es bei ihren alltäglichen Erkundungen zu unvorhersehbaren Situationen kommen, z. B. wenn Laufanfänger ihre Gleichgewichtsfähigkeit noch nicht einschätzen können.
Oder kleine Entdecker hoch hinaus wollen und sich an Regalen hochziehen. Achten Sie darum unbedingt darauf, dass immer mindestens eine Betreuungsperson in dem Raum ist, in dem sich die Kinder aufhalten. So kann im Bedarfsfall schnell eingegriffen werden.
Für Kleinstkinder ist es spannend und eine Herausforderung, eine schiefe Ebene zu erklimmen oder die Rutschbahn hinabzusausen. Am wertvollsten ist es, wenn Kinder diese Erfahrung selbstständig und aus eigener Kraft machen können. Doch manchmal ist Ihre direkte Anwesenheit nötig und wichtig: wenn ein Kind müde ist, wenn es aufgrund der Autonomiephase besonders impulsiv reagiert usw.
Achten Sie darum bei individuellen Entdeckungstouren der Kinder darauf, wie es ihnen im Moment geht, um bei Überreizung, nachlassenden Kräften usw. eingreifen zu können.
Besondere Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Kinder unter 3 mit Materialien experimentieren, die für sie gefährlich werden könnten. Denken Sie gerade bei Spielen
an eine engmaschige Beaufsichtigung, damit Sie Unfälle und Verletzungen vermeiden.
Gerade wenn Kinder etwas zum ersten Mal versuchen, sollten Sie unbedingt in der Nähe bleiben. Ob das die ersten Schritte oder die ersten Fahrversuche mit einem Rutschauto sind: G reifen Sie ein, wenn eine echte Gefahr für die Gesundheit des Kindes oder für andere Kinder besteht – aber auch nur dann! Letztendlich liegt es in Ihrer Einschätzung. Und diese können Sie nur sicher treffen, wenn Sie die Kinder kennen.
Fazit: Mit diesen Regeln meistern Sie rechtssicher und dennoch entwicklungsfördernd den Spagat zwischen Freiraum und schützender Begrenzung.
Laut dem Kinderförderungsgesetz besteht seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder von der Vollendung des 1. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Dies steht in § 24 Abs. 2 Satz 1...
Was können Sie den betroffenen Familien raten?
Wenn Sie als Leitung freigestellt sind, sind Sie in der Regel nicht im Gruppendienst und damit auch nicht mehr in „vorderster Front“ bei der Beaufsichtigung der Kinder. Dennoch kommt Ihnen auch als freigestellte Leitung eine...
Mehr erfahren
Praxisbeispiel: Clara Meier arbeitet in der Kita „Maulwurfshügel“. Beim Ausprickeln der Martinslaternen stich sie sich mit der Prickelnadel in den linken Ringfinger. Sie klebt ein Pflaster auf die kleine Wunde und vergisst...
Das ist Ihre Vorgehen bei Unfällen im Kita-Team