Als Leitung tragen Sie die sogenannte Organisationsverantwortung für die Aufsichtsführung Ihres Teams. Das bedeutet konkret: Sie müssen die Aufsicht so organisieren, dass die Kinder jederzeit so beaufsichtigt werden, dass nach menschlichem Ermessen niemand zu Schaden kommen kann.
Legen Sie bei der Organisation der Aufsicht in Ihrer Kita besonders hohe Maßstäbe an Ihr eigenes Handeln. Denn wenn etwas passiert, stehen Sie– neben der Mitarbeiterin, die den Unfall bzw. Schaden konkret zu vertreten hat – in der Kritik und müssen im Extremfall sogar damit rechnen, dass Sie persönlich für den entstandenen Schaden haften. Außerdem müssen Sie auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Seiten Ihres Trägers und ggf. mit einer Strafanzeige von Seiten der Eltern rechnen.
Das Thema „Mittagsschlaf“ in der Kita ist häufiger Diskussionspunkt zwischen Ihnen und den Eltern. Oftmals wollen die Eltern nicht, dass Kinder einen Mittagsschlaf halten, weil sie dann abends nur unwillig zu Bett...
Das gilt es bei einem Mittagsschlaf in der Kita zu berücksichtigen
Gerade jetzt im Sommer machen Sie und Ihr Team sicher mit den Kindern Ihrer Einrichtung Ausflüge. Bei solchen Aktionen kann es immer passieren, dass Sie einen Ihrer Schützlinge im Getümmel verlieren. So bekommen Sie eine solche...
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In vielen Kitas dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen. In anderen Einrichtungen hingegen gilt dies als absolutes „No-Go“. Sicher haben auch Sie sich schon Gedanken gemacht, was denn nun richtig ist und ob...
Unter diesen Voraussetzungen dürfen Kinder unbeaufsichtigt spielen