Als Leitung tragen Sie die sogenannte Organisationsverantwortung für die Aufsichtsführung Ihres Teams. Das bedeutet konkret: Sie müssen die Aufsicht so organisieren, dass die Kinder jederzeit so beaufsichtigt werden, dass nach menschlichem Ermessen niemand zu Schaden kommen kann.
Legen Sie bei der Organisation der Aufsicht in Ihrer Kita besonders hohe Maßstäbe an Ihr eigenes Handeln. Denn wenn etwas passiert, stehen Sie– neben der Mitarbeiterin, die den Unfall bzw. Schaden konkret zu vertreten hat – in der Kritik und müssen im Extremfall sogar damit rechnen, dass Sie persönlich für den entstandenen Schaden haften. Außerdem müssen Sie auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Seiten Ihres Trägers und ggf. mit einer Strafanzeige von Seiten der Eltern rechnen.
Praxisbeispiel: Clara Meier arbeitet in der Kita „Maulwurfshügel“. Beim Ausprickeln der Martinslaternen stich sie sich mit der Prickelnadel in den linken Ringfinger. Sie klebt ein Pflaster auf die kleine Wunde und vergisst...
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Ihre Aufsichtspflicht von U3 Kindern stellt eine große Herausforderung dar. Kinder haben das Recht darauf, sich ihre Umwelt zu erschließen, Entdeckungen zu machen und sich auf diese Weise selbstbestimmt weiterzuentwickeln. Dass...
Das ist Ihre Aufsichtspflicht bei U3-Kindern
Schon Kleinkinder spielen leidenschaftlich gerne mit Wasser. Sie können Ihnen kaum eine größere Freude machen, als sie mit Wasser und Sand nach Herzenslust matschen zu lassen. Leider ist das Spiel mit Wasser für U3-Kinder...
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