Natürlich wollen und sollen Ihre U3-Kinder auch in der kalten Jahreszeit draußen spielen. Gleichzeitig ist das Spiel bei Eis und Schnee mit einigen Gefahren verbunden, die Sie und Ihre Kollegen in den Griff bekommen müssen. Das heißt: kritische Situationen erkennen und gemeinsam überlegen, wie man diese in den Griff bekommt. Worauf Sie achten müssen lesen Sie hier.
To-Do-Liste: „Sicherheit der U3-Kinder im Winter“Der offizielle Winteranfang steht vor der Tür. Für Kleinstkinder bedeutet das: Zum ersten Mal im Schnee toben. Mit der Zunge Schneeflocken auffangen. Schnee mit allen Sinnen erleben. Schneebälle rollen lassen. Schnee hochwerfen und sich unter die Schneedusche stellen. Vorsichtig die Balance auf rutschigen und eisigen Flächen halten. Das ist für die Jüngsten in Ihrer Kita enorm spannend und ein tolles Entdeckungs- und Bildungsfeld.
So vermeiden Sie Unfälle im WinterGroßeltern, auf die man im Notfall zurückgreifen kann, sind gerade für berufstätige Eltern von Kleinkindern eine echte Stütze. Im Krippen-Alltag sind sie häufig fester Bestandteil als Abholer, Kuchenlieferanten, Vorlese-Oma und auch als Hilfskraft bei Ausflügen. Im diesem Zusammenhang stellen sich Ihnen häufig rechtliche Fragen, die ich Ihnen hier gerne beantworten möchte. Dann können Sie alle Situationen mit Großeltern rechtlich einwandfrei meistern.
Oma und Opa in der Kita - Unsere Tipps dazuDas Thema „Mittagsschlaf“ in der Kita ist häufiger Diskussionspunkt zwischen Ihnen und den Eltern. Oftmals wollen die Eltern nicht, dass Kinder einen Mittagsschlaf halten, weil sie dann abends nur unwillig zu Bett gehen. Andere Eltern, insbesondere bei den U3-Kindern, wünschen den Mittagsschlaf vor allem dann, wenn ihr Kind ganztags betreut wird. Wie Sie die Aufsicht in dieser Zeit rechtssicher gestalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das gilt es bei einem Mittagsschlaf in der Kita zu berücksichtigenDie Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen bedeutet faktisch, dass Sie auch in Ihren Gruppenräumen einiges verändern müssen, um für Sicherheit für die Kleinsten zu sorgen und die Räume an deren Bedürfnisse und Entwicklungsstand anzupassen.
So schätzen Sie Ihre U3-KinderImmer nur auf dem Kita-Gelände spielen, das ist Kindern und auch Ihren Mitarbeiterinnen auf Dauer zu langweilig. Gerade im Sommer stehen Ausflüge zu Abenteuerspielplätzen hoch im Kurs. Da Sie als Leitung letztlich die Verantwortung für solche Ausflüge tragen, sollten Sie im Vorfeld abklären, ob Ihr Team auch an alles Wichtige gedacht hat.
So vermeiden Sie Unfälle bei Kita-AusflügenIn vielen Kitas dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen. In anderen Einrichtungen hingegen gilt dies als absolutes „No-Go“. Sicher haben auch Sie sich schon Gedanken gemacht, was denn nun richtig ist und ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen, wenn Sie Kinder unbeaufsich- tigt auf dem Außengelände spielen lassen.
Unter diesen Voraussetzungen dürfen Kinder unbeaufsichtigt spielenJede von Ihnen kennt sie: Mitarbeiterinnen, die immer erst auf den letzten Drücker zur Arbeit kommen. Das ist nicht nur ärgerlich und ein ständiger Konfliktpunkt, sondern auch aufsichtsrechtlich ein Problem. Informieren Sie sich anhand der folgenden Fragen und Antworten, wie Sie dieser Problematik rechtssicher begegnen. Praxisbeispiel: Lisa Schneider ist ...
Dienstzeiten - So sorgen Sie für eine einwandfreie AufsichtWenn Sie in Ihrer Einrichtung Kinder mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen betreuen, ist häufig besondere Achtsamkeit im Umgang mit diesen notwendig. Denn aufgrund der Krankheit oder Behinderung kann es zu Notfällen kommen, auf die Sie und Ihr Team vorbereitet sein müssen. Informieren Sie sich hier, wie Sie für die notwendige Sicherheit im KiTa- Alltag sorgen – für das betroffene Kind und Ihr Team. Rechtlicher ...
So verhindern Sie eine GefährdungWenn Sie als Leitung freigestellt sind, sind Sie in der Regel nicht im Gruppendienst und damit auch nicht mehr in „vorderster Front“ bei der Beaufsichtigung der Kinder. Dennoch kommt Ihnen auch als freigestellte Leitung eine besondere Verantwortung in Sachen Aufsicht zu. Rechtlicher Hintergrund bei der Aufsichtspflicht Als Leitung ...
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