Wenn Sie als Leitung freigestellt sind, sind Sie in der Regel nicht im Gruppendienst und damit auch nicht mehr in „vorderster Front“ bei der Beaufsichtigung der Kinder. Dennoch kommt Ihnen auch als freigestellte Leitung eine besondere Verantwortung in Sachen Aufsicht zu. Rechtlicher Hintergrund bei der Aufsichtspflicht Als Leitung ...
Mehr erfahrenGerade jetzt im Sommer machen Sie und Ihr Team sicher mit den Kindern Ihrer Einrichtung Ausflüge. Bei solchen Aktionen kann es immer passieren, dass Sie einen Ihrer Schützlinge im Getümmel verlieren. So bekommen Sie eine solche Alptraumsituation rechtlich einwandfrei in den Griff. Rechtlicher Hintergrund Wenn Sie mit den Kindern den ...
5359Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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