Medikamentengabe in der Kita: Was müssen Erzieher beachten?


10.01.2023

Manche Kinder benötigen schon in jungen Jahren eine regelmäßige Medikamentengabe, zum Beispiel bei Asthma, Diabetes, Epilepsie oder anderen chronischen Krankheiten. Wie die Rechtslage zur Medikamentengabe in der Kita aussieht, ist von Bundesland zu Bundesland und auch von Träger zu Träger unterschiedliche. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.

Weder ist es Erziehern verboten, Kindern Medikamente zu geben, wenn diese sie benötigen, noch ist es verpflichtend. Es gibt jedoch einiges zu beachten, weshalb ein klärendes Gespräch mit den Eltern und Kita-Fachkräften sowie gegebenenfalls noch dem behandelnden Arzt sinnvoll sein kann. Dort lässt sich die Vorgehensweise absprechen, die nötig ist, damit das Kind während der Zeit in der Kita gut versorgt ist.

Was müssen Erzieher bei der Medikamentengabe in der Kita beachten?

Das Gesetz sieht vor, dass die Eltern die Sorge für das Kind tragen und somit auch dafür verantwortlich sind, dass das Kind benötigte Medikamente bekommt. Um die Medikamentengabe den Erziehern zu übertragen, sollte die ärztliche Erlaubnis eingeholt werden. 

Zunächst sollte geklärt werden, ob das Medikament nicht auch zuhause verabreicht werden kann – das reduziert das Risiko für alle Beteiligten. Ist das nicht möglich, dann können Eltern die Erzieher mit der Gabe der Medikamente beauftragen. 

Diese 5 Aspekte sollten bei der Medikamentengabe berücksichtigt werden

Wenn Erzieher sich bereiterklären, Kindern Medikamente zu geben, die diese brauchen, dann werden diese fünf Schritte relevant:

  1. Ärztliche Anweisung berücksichtigen: Der behandelnde Arzt sollte schriftlich eindeutig festhalten, welches Medikament zu welcher Uhrzeit in welcher Dosis wie verabreicht werden soll. Eine Telefonnummer und der Name des Arztes sollten dokumentiert werden, damit die Erzieher, die die Medikamente verabreichen, im Notfall einen Ansprechpartner haben.
  2. Einweisung in Notfallmaßnahmen: Erzieher sollten eine Einweisung erhalten, welche Risiken und Komplikationen es gibt, zum Beispiel woran eine Überdosierung, ein allergischer Schock, ein Asthmaanfall, eine Unterzuckerung oder ähnliches erkennbar wird. Sie sollten in Notfallbehandlungen und Hilfsmaßnahmen eingeführt werden.
  3. Schriftliche Beauftragung für die Rechtssicherheit: Die Eltern sollten die Erzieher schriftlich mit der Medikamentengabe in der Kindertageseinrichtung beauftragen. Mit der Unterschrift der Sorgeberechtigten wird das Dokument rechtssicher. Die Aufgabenübertragung sollte so präzise wie möglich sein und auch die Anweisungen des Arztes beinhalten, hinsichtlich Dosis, Verabreichung, Zeiten etc. Für die Erzieher wird so eine privatrechtliche Grundlage geschaffen. 
  4. Abwesenheiten im Vorfeld abklären: Eltern und Erzieher sollten auch eine Vereinbarung dazu treffen, was geschieht, wenn die unterwiesene Person nicht anwesend ist. Entweder müssen Absprachen dann aktualisiert und gegebenenfalls auf andere Erzieher erweitert werden oder das Kind kann an diesen Tagen in der Kindertageseinrichtung nicht betreut werden. Nicht unterwiesene Erzieher sollten nicht eigenmächtig dazu übergehen, Medikamente zu verabreichen, wenn keine Vereinbarung mit den Eltern besteht und keine Einweisung stattgefunden hat.
  5. Die richtige Aufbewahrung: Die Medikamente sollten nur in der Originalverpackung angenommen werden und müssen dann richtig aufbewahrt werden, das heißt an einem Ort, der nur für Befugte zugelassen ist. Ein abschließbarer Medikamentenschrank, für den nur die unterwiesenen Personen den Schlüssel haben, kann Sinn machen. In diesem Schrank sollten die Medikamente mit dem Namen des jeweiligen Kindes versehen sein und auch eine Kopie der ärztlichen Anweisung beiliegen. Die Medikamente sollten dabei ordnungsgemäß gelagert werden – zum Beispiel in einem abschließbaren Kühlschrank oder einem bestimmten Kühlschrankfach, falls eine Kühlung notwendig ist. Auch sollte vor jeder Medikamentengabe das Verfallsdatum kontrolliert werden. Werden Medikamente nicht mehr benötigt, so sollten sie an die Eltern zurückgegeben werden.

Tipp: Jede Medikamentengabe in der Kita sollte schriftlich festgehalten werden mit Tag, Uhrzeit, Name des Kindes, Name des Medikaments, Art der Verabreichung und Dosis. So kann im Ernstfall eine korrekte Vorgehensweise nachgewiesen werden. Diese Unterlagen sollten vom Träger 30 Jahre lang aufbewahrt werden – so lang ist die gesetzliche Verjährungsfrist. 

Können Erzieher bei falscher Medikamentengabe in der Kita haftbar gemacht werden?

Pädagogische Fachkräfte können nicht zivilrechtlich dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund einer Medikamentengabe in der Kita zu einem Unfall, Notfall oder Zwischenfall mit Personenschaden kommt. Selbst wenn die Medikamente fehlerhaft verabreicht wurden, gilt die Regelung zur Haftungsbeschränkung, die in §§ 104 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII festgehalten ist. Demnach sind Fachkräfte rechtlich geschützt. 

Die einzige Ausnahme ist, wenn die Schädigung vorsätzlich herbeigeführt wurde. Da Fachkräfte in der Regel bei der Medikamentengabe aber besonders aufmerksam sind und gewissenhaft arbeiten, da die Gesundheit des Kindes davon abhängen kann, kommen solche Fälle nahezu nie vor.

Welche Grenzen bei der Verabreichung von Medikamenten gibt es?

Benötigen Kinder eine regelmäßige medizinische Versorgung, die einen körperlichen Eingriff vorsieht, so sollte dieser nicht von den Kita-Mitarbeitern durchgeführt werden, sondern von medizinischem Fachpersonal. 

Falls zum Beispiel ein täglicher Umgang mit Nadeln oder Spritzen nötig ist, so besteht auch durchaus eine Gefahr für die Erzieher sich zu verletzen. Traut ein Erzieher sich zum Beispiel den Umgang mit einem Pen für die Insulingabe, nicht zu, so besteht keine Verpflichtung es dennoch zu machen. In der Regel können Erzieher aber medizinische Hilfsmaßnahmen durchführen, während für medizinische Maßnahmen auch medizinisches Fachpersonal benötigt wird.

Was ist der Unterschied zwischen medizinischen und Maßnahmen und medizinischen Hilfsmaßnahmen?

Zu unterscheiden ist zwischen medizinischen Maßnahmen und medizinischen Hilfsmaßnahmen:

  • Medizinischen Maßnahmen: Für diese Maßnahmen braucht es eine medizinische Fachausbildung, wie zum Beispiel für das Legen von Kathetern oder Sonden oder intravenösen Injektionen. Erzieher können solche Maßnahmen nicht durchführen.
  • Medizinische Hilfsmaßnahmen: Hilfsmaßnahmen können auch eingewiesene Laien durchführen, wie zum Beispiel das Geben von Medikamenten, die Überwachung von Körperfunktionen, die Insulingabe oder die Verabreichung von Zäpfchen oder Tropfen. Solche Aufgaben können also Erziehern übertragen werden.

Welcher Versicherungsschutz gilt bei der Medikamentengabe in der Kita?

Kinder sind während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung unfallversichert. Erleidet ein Kind aufgrund der fehlerhaften Verabreichung eines Medikaments durch einen Erzieher einen gesundheitlichen Schaden, so greift der Versicherungsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Selbst wenn die Medikamentengabe richtig ist und nach den Vorgaben erfolgt, kann es zu einem Gesundheitsschaden kommen, falls Wechselwirkungen oder bislang unbekannte Unverträglichkeiten auftreten. Auch in einem solchen Fall greift die Unfallkasse.

Kommt es zu einem gesundheitlichen Schaden des Kindes, da die vereinbarte Medikamentengabe nicht erfolgt ist, so greift die Unfallkasse nicht. In einem solchen Fall würde die Behandlung des Kindes von der Krankenkasse bezahlt werden.

Die Beschäftigten einer Tageseinrichtung sind ebenfalls über die Unfallkasse versichert. Da die Medikamentengabe in der Kita im Zuge des Arbeitsverhältnisses geschieht, ist sie versichert. Auch wenn sich ein Erzieher dabei verletzt, wie zum Beispiel an der Nadel eines Insulin-Pens, so ist das als Arbeitsunfall zu werten, der ebenso über die DGUV abgedeckt ist.

Fazit: Medikamentengabe in der Kita: Worauf kommt es an?

Bei der Medikamentengabe in der Kita kommt es auf eine gründliche Absprache zwischen Sorgeberechtigten, Erziehern und Ärzten an. Eine schriftliche Einverständniserklärung und Aufgabenübertragung schafft Rechtssicherheit und mit einer gründlichen Einweisung können Erzieher die Verabreichung von Medikamenten an Kinder übernehmen. Allerdings gibt es Grenzen wie zum Beispiel medizinische Maßnahmen, die Erzieher nicht durchführen können. Auch für die Abwesenheit der unterwiesenen Person sollten Regelungen getroffen werden.

Kommt es zu einer Gesundheitsschädigung aufgrund einer fehlerhaften Medikamentengabe, so ist dies als Arbeitsunfall zu werten und der Erzieher kann nicht haftbar gemacht werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn er vorsätzlich gehandelt und die Schädigung absichtlich herbeigeführt hat – allerdings sind Erzieher in der Regel extra gewissenhaft, wenn es um die Medikamentengabe geht, sodass solche Fälle praktisch nie vorkommen.


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