In vielen Kitas arbeiten nicht nur festangestellte pädagogische Fachkräfte und Hauswirtschaftskräfte. Vielfach werden Sie von Kräften unterstützt, die auf Honorarbasis arbeiten. Da gibt es z.B. Musikschulen, die in den Kitas musikalische Früherziehung anbieten, Motopäden, mit denen Sie auf Honorarbasis zusammenarbeiten oder Honorarkräfte, die den Kindern Englischunterricht geben.
Mit all diesen Kräften haben Sie einen Honorarvertrag. In diesem ist geregelt, wie diese Kräfte bezahlt werden. Und in der Regel ist es bei diesen Verträgen so: Erbringt die Honorarkraft keine Leistung, gibt es auch kein Geld. So ist es leider auch in der Corona-Krise. Ihre Honorarkräfte haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ist traurig, aber das unterscheidet einen Honorarvertrag nun einmal vom Arbeitsvertrag. Das „unternehmerische“ Risiko trägt derjenige, der die Leistung erbringt. Kann die Leistung nicht erbracht werden, gibt es auch keinen Anspruch auf Bezahlung.
Kommen Ihre Honorarkräfte dadurch in finanzielle Schwierigkeiten, müssen Sie sie an die Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder verweisen. Dort bekommen Solo-Selbstständige, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage gekommen sind, finanzielle Unterstützung. Informieren kann man sich auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums unter https://www.bmwi.de. Dort wird man auf die Homepages der Institutionen weitergeleitet, die in den einzelnen Bundesländern für die Auszahlung der Hilfen zuständig sind.
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