adobe stock - Coloures-Pic

Kindergartenbeitrag: So variieren die Gebühren je nach Bundesland und Einkommen

Coloures-Pic - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis

Seitdem Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz haben, ist die Nachfrage enorm gestiegen. Doch während in einigen Bundesländern die Betreuung beitragsfrei ist, zahlen Eltern andernorts mehrere Hundert Euro pro Monat – mit teils großen Unterschieden zwischen Städten und Gemeinden.

Wie hoch die Kita-Gebühren ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Wohnort, das Einkommen und die Betreuungszeiten. So kostet ein Ganztagsplatz für ein unter dreijähriges Kind in Heilbronn rund 493 €, während Eltern in Stuttgart für dieselbe Betreuung nur etwa 128 € zahlen. Doch welche Kriterien beeinflussen die Kosten genau?

Wovon hängt die Höhe des Kindergartenbeitrags ab?

Nicht nur der Wohnort spielt eine Rolle bei der Höhe des Kindergartenbeitrags. Weitere Faktoren sind:

  • Der Träger der Einrichtung
  • Das Alter des Kindes
  • Die wöchentliche Betreuungszeit
  • Die Betreuungsform
  • Das Einkommen der Eltern (bei städtischen Einrichtungen relevant)
  • Anzahl der Kinder (für Geschwisterkinder sind die Beiträge in vielen kommunalen Kitas niedriger)
  • Mahlzeiten
  • Zusatzangebote

Grundsätzlich sind private Kindergärten teurer als kommunale Kindergärten. Diese werden ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert – wie hoch diese Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln von Bund und Kommunen jedoch ausfallen, hängt vom Ort ab.

Praxisbeispiel

Für Familien mit geringem Einkommen kann eine öffentlich bezuschusste Halbtagsbetreuung bei etwa 50 Euro pro Monat beginnen, wobei in manchen Regionen auch vollständige Gebührenbefreiungen möglich sind. Hingegen können gutverdienende Eltern in Städten ohne beitragsfreie Betreuung für eine ganztägige Betreuung mit Verpflegung Gebühren von bis zu 1.220 Euro pro Monat zahlen. Beispielsweise erhebt Bergisch Gladbach bei einem Jahreseinkommen von über 200.000 Euro für eine 45-Stunden-Betreuung pro Woche Gebühren von bis zu 1.220 Euro monatlich. ​

Aus welchen Kosten setzt sich der Kindergartenbeitrag zusammen?

Der Kindergartenbeitrag setzt sich in der Regel aus drei verschiedenen Kostenarten zusammen:

  • Betreuungsgrundsatzkosten: Das sind die Kosten für die Betreuung eines Kindes während der regulären Öffnungszeiten einer Kita.
  • Betreuungszusatzgebühren: Falls eine Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten nötig wird, werden dafür gesonderte Kosten fällig.
  • Verpflegungskosten: Diese decken die Kosten für Getränke und Essen ab und müssen in der Regel auch dann bezahlt werden, wenn keine oder nur niedrige Betreuungsgrundsatzkosten fällig werden. 

Darüber hinaus können Kitas Zusatzkosten erheben, zum Beispiel für Bio-Essen, für Musikunterricht, für Schwimmkurse, für Bastelmaterialien und vieles mehr. Auch wenn Windeln und Pflegeartikel benötigt werden und diese von der Kita zur Verfügung gestellt werden, müssen Eltern dafür aufkommen. Die Zusatzkosten legt die Einrichtung selbst fest – sie schwanken meist zwischen 20 und 100 Euro. Beispielsweise erhebt eine Kita im Saarland ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 eine Essensgeldpauschale von 97 Euro und eine Pflegemittelpauschale von 17 Euro monatlich.

In welchem Bundesland kostet ein Kita-Platz wie viel?

Wie viel ein Kita-Platz in einem Bundesland kostet, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern hängt stark vom Wohnort sowie den eigenen Einkommens- und Familienverhältnissen ab. Es gibt aber Bundesländer, in denen die Betreuung gänzlich oder anteilig beitragsfrei ist. 

BundeslandKindergartenbeitrag
Baden-WürttembergWährend Eltern in Heilbronn für Kinder ab drei Jahren nichts zahlen, kostet ein Platz in Stuttgart bis zu 149 Euro monatlich. In Ulm sind es bis zu 360 Euro, und Reutlingen gehört mit bis zu 614 Euro zu den teuersten Städten.
BayernIn Bayern sind Kindergärten ab drei Jahren durch einen staatlichen Zuschuss gebührenfrei. Für Kinderkrippen gibt es finanzielle Unterstützung, etwa das Krippengeld für Einkommen bis 60.000 Euro. Städte wie München bieten weitere Ermäßigungen für Eltern mit bis zu 80.000 Euro Jahreseinkommen. 
Berlin​In Berlin ist die frühkindliche Bildung seit dem 1. August 2018 für alle Kinder bis zur Einschulung beitragsfrei. Eltern zahlen lediglich einen monatlichen Beitrag von 23 Euro für die Verpflegung. Zusätzliche Angebote wie Sport- oder Sprachkurse können von den Kitas Zuzahlungen verlangen, die jedoch auf maximal 100 Euro pro Kind und Monat begrenzt sind. ​
BrandenburgSeit 2024 ist die Betreuung in Brandenburg für alle Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei. Seit 2023 gilt dies zudem auch für das vorletzte Jahr vor der Einschulung. Zudem profitieren Kinder von Sozialleistungsempfängern ebenfalls von der Beitragsfreiheit. Zusatzkosten für Verpflegung oder besondere Angebote können weiterhin anfallen.
BremenBeitragsfrei nach Vollendung des dritten Lebensjahrs bis zum Schuleintritt. Für jüngere Kinder werden Gebühren nach den üblichen Kriterien fällig.
HamburgBis zu 5 Stunden täglich sind ab Geburt bis Einschulung beitragsfrei. Betreuungskosten darüber hinaus bemessen sich an Einkommenshöhe, Familiengröße, Betreuungsumfang und Altersgruppe des betreuten Kindes.  
HessenBeitragsfrei ab vollendetem drittem Lebensjahr bis Schuleintritt für 6 Stunden pro Tag. Betreuungskosten darüber hinaus werden anhand von Einkommen, Betreuungszeit, Geschwisterkindern etc. bemessen. 
Mecklenburg-VorpommernIn Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 1. Januar 2020 die Kindertagesbetreuung beitragsfrei, auch für bis zu 10 Stunden täglich. Eltern müssen jedoch weiterhin die Kosten für die Verpflegung tragen. Ab 2026 soll der Bund keine Mittel mehr für die Beitragsfreiheit bereitstellen, was die Finanzierung langfristig sichern muss.
Niedersachsen​In Niedersachsen ist die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung in Tageseinrichtungen, die Finanzhilfe vom Land erhalten, seit dem 1. August 2018 beitragsfrei. Diese Beitragsfreiheit gilt für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche. Bei längeren Betreuungszeiten können zusätzliche Beiträge erhoben werden.
Nordrhein-WestfalenIn Nordrhein-Westfalen sind die letzten beiden Jahre vor der Einschulung seit 2020 beitragsfrei. In Städten wie Düsseldorf ist die Betreuung ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt ebenfalls beitragsfrei, während in Bonn Beiträge je nach Einkommen bis zu 610 Euro betragen können.
Rheinland-Pfalz​In Rheinland-Pfalz ist die Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt seit dem 1. Januar 2020 beitragsfrei. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Kinder eine Krippe oder einen Kindergarten besuchen.
SaarlandIm Saarland werden die Elternbeiträge für Kindertagesstätten schrittweise reduziert, mit dem Ziel, diese bis 2027 abzuschaffen. Aktuell variieren die Beiträge je nach Betreuungsart: Ein Ganztagsplatz in Saarbrücken kostet etwa 164 Euro pro Monat, zusätzlich fallen Verpflegungskosten an, die je nach Einrichtung unterschiedlich sein können. Für Kinder ab 3 Jahren sind die Gebühren niedriger, etwa 31 Euro für einen halbtägigen Platz. Es gibt auch Möglichkeiten zur Beitragsreduktion für Familien mit geringem Einkommen, insbesondere durch Zuschüsse vom Jugendamt.
SachsenIn Städten wie Dresden und Leipzig steigen die Beiträge ab 2025, etwa auf 229 € für eine neunstündige Betreuung.
Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt sind Geschwisterkinder in der Kita weiterhin kostenlos, Beiträge fallen nur für das älteste Kind an. Diese Regelung gilt bis Ende 2026, wobei die Finanzierung durch das Land gesichert ist.
Schleswig-HolsteinUm Familien zu entlasten, hat Schleswig-Holstein die Beiträge gedeckelt. Die achtstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren soll höchstens 288,40 Euro kosten, für Kinder über 3 höchstens 226,40 Euro. Das zweite Kind kostet die Hälfte, das dritte Kind wird kostenlos betreut.
ThüringenIn Thüringen sind die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung für Eltern beitragsfrei. Zudem gibt es Bestrebungen, ein drittes beitragsfreies Kita-Jahr einzuführen, was frühestens im Sommer 2027 umgesetzt werden soll.

Wichtiger Hinweis

Aber: Nur weil die Betreuung beitragsfrei ist, heißt es nicht, dass keine Kosten anfallen. Verpflegungskosten und auch Zusatzkosten werden dennoch fällig und müssen von den Eltern getragen werden.

Wie lassen sich Kindergartenbeiträge sparen?

  • Wohnortunterschiede nutzen: Da die Kindergartenbeiträge regional stark variieren, kann es sich lohnen, das Kind in einem Nachbarort anzumelden. Ein Beispiel aus Schleswig-Holstein: In der Evangelischen Kita „Friesenmäuse“ in Dagebüller Ortsteil Fahretoft zahlen Eltern für eine ganztägige Betreuung etwa 130 €, während der Ganztagsplatz im städtischen Kindergarten Schönningstedt in Reinbek 517 € pro Monat kostet.
  • Öffentliche Kitas als günstigste Option: Die kostengünstigste Betreuung bieten in der Regel öffentliche Kitas. Diese sind günstiger als private Kinderbetreuungseinrichtungen. Allerdings liegen die Kostenunterschiede zu einer Betreuung durch Tagesmütter oft nur geringfügig auseinander, sodass Tagesmütter hier eine flexiblere Alternative sein können – insbesondere, wenn es um die Abstimmung der Betreuungszeiten auf private Belange geht.
  • Zuschüsse für Eltern mit geringem Einkommen: In vielen Bundesländern können Eltern mit niedrigem Einkommen oder Sozialleistungsempfänger Zuschüsse beantragen, um die finanzielle Belastung zu verringern.
  • Verpflegungskosten einsparen: Eltern haben die Möglichkeit, auf die von der Kita angebotenen Mahlzeiten zu verzichten und stattdessen eigenes Essen mitzugeben. Das spart Verpflegungskosten und verringert somit die monatlichen Ausgaben.
  • Betreuungszeit optimieren: Auch die Dauer der Betreuung spielt eine große Rolle bei den Kosten. In manchen Fällen kann es sich finanziell lohnen, die Arbeitszeit zu reduzieren und stattdessen das Kind weniger Stunden in der Kita zu betreuen. Eine genaue Berechnung ist hier ratsam.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kita-Gebühren lassen sich steuerlich absetzen. Seit 2025 können 80 % der Betreuungskosten bis maximal 4.800 € pro Jahr und Kind abgesetzt werden, vorausgesetzt, das Kind ist noch nicht 14 Jahre alt.

Fazit: Die Höhe des Kindergartenbeitrags lässt sich nicht pauschal sagen

Wie hoch der Kindergartenbeitrag genau ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Bundesland, Wohnort, Einrichtung, Haushaltseinkommen, Betreuungszeit und dem Vorhandensein von Geschwisterkindern ab. In vielen Bundesländern ist Kinderbetreuung kostenlos, zumindest ab einem gewissen Alter, es gibt aber auch zahlreiche Bundesländer, in denen Eltern mit mehreren hundert Euro pro Monat zur Kasse gebeten werden. 

Eltern können die monatliche Belastung durch Zuschüsse, Wohnortwechsel, weniger Betreuungszeit oder das Absetzen der Beiträge in der Steuererklärung reduzieren.