Honorarkräfte in der Kita: Was bei Vergütung und Ausfallzeiten zu beachten ist
In vielen Kitas arbeiten nicht nur festangestellte pädagogische Fachkräfte und Hauswirtschaftskräfte. Vielfach unterstützen Honorarkräfte das Team und bereichern das Angebot für die Kinder. Dazu gehören beispielsweise Musikschulen, die musikalische Früherziehung anbieten, Motopäden oder Englischlehrkräfte, die auf Honorarbasis tätig sind.
Vergütung auf Honorarbasis: Keine Leistung – kein Geld
Für diese Fachkräfte bestehen Honorarverträge, die regeln, wie die Bezahlung erfolgt. In der Regel gilt dabei: Wird keine Leistung erbracht, erfolgt auch keine Vergütung. Das bedeutet, dass Honorarkräfte – anders als festangestellte Mitarbeiter – keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie krank sind oder aus anderen Gründen ihre Leistung nicht erbringen können.
Unterschied zwischen Honorarvertrag und Arbeitsvertrag
Dieser Unterschied ist essenziell: Während Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, tragen Honorarkräfte das unternehmerische Risiko selbst. Ihr Einkommen hängt direkt davon ab, ob sie ihre Leistungen erbringen können. Diese Regelung ist typisch für Honorarverträge und unterscheidet sie klar von Arbeitsverträgen.
Finanzielle Engpässe: Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Sollten Honorarkräfte aufgrund von Ausfällen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können sie sich an staatliche Hilfsprogramme wenden. Besonders in Krisenzeiten, wie während der Corona-Pandemie, gibt es spezielle Unterstützungsmaßnahmen für Solo-Selbstständige.
Informationsquellen für Solo-Selbstständige
Um finanzielle Unterstützung zu beantragen, können sich betroffene Honorarkräfte auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter www.bmwi.de informieren. Dort finden sie weiterführende Links zu den zuständigen Institutionen der einzelnen Bundesländer, die für die Auszahlung von Hilfen verantwortlich sind.