Sicherheit in der Kita: So vermeiden Sie nächtliche Besucher


18.05.2016

Häufig erfreut sich das Außengelände von Kitas auch nachts großer Beliebtheit. Gerade Jugendliche nutzen es, um hier ungestört Partys zu feiern. Das Problem ist nur, dass die nächtlichen Besucher nicht aufräumen und Ihre Kinder sich am nächsten Morgen mit den Hinterlassenschaften, wie abgebrochene Bierflaschen, Drogenspritzen, Zigarettenkippen und benutzte Kondome, konfrontiert sehen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie wie Sie die Sicherheit in Ihrem Kindergarten trotzdem gewährleisten können.

 

Praxisbeispiel: Das Außengelände der Kita „Sonnenglanz“ wird in den Abendstunden häufig von Jugendlichen „heimgesucht“. Eines Morgens schneidet sich die 2 ½ -jährige Lena an einer abgebrochenen Bierflasche, die unbemerkt im Sandkasten der U3-Kinder lag. Sie zieht sich eine tiefe Schnittwunde an der Hand zu. Die Mutter beschwert sich bei der Leitung und meint, es sei ihre Aufgabe, für die Sicherheit der Kinder zu sorgen.

 

 

Der Träger ist für die Sicherheit der Kita verantwortlich

Im Grundsatz ist es Sache des Trägers, dafür zu sorgen, dass die Kinder während der Betreuungszeit auf dem Außengelände keinen vermeidbaren Gesundheits- und Verletzungsgefahren ausgesetzt sind. Er trägt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Verletzen er oder Personen, die er mit der Wahrnehmung beauftragt hat, diese Pflicht, muss er bzw. seine Betriebshaftpflicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

 

 

Ergreifen Sie Sicherheitsmaßnahmen und schützen Sie Ihren Kindergarten

In der Regel überträgt der Träger Ihnen als Leitung die Verkehrssicherungspflicht im Kita-Alltag. Das heißt, Sie sind verantwortlich, dafür zu sorgen, dass das Außengelände „kindersicher“ ist. Das bedeutet aber auch, dass Sie Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, wenn Sie wissen, dass Ihr Außengelände regelmäßig von nächtlichen Besuchern, die hier Spuren hinterlassen, heimgesucht wird. Mit den folgenden 4 Maßnahmen bekommen Sie das Problem in den Griff.

 

1. Maßnahme: Ordnen Sie tägliche Kontrollen an

Haben Sie mit nächtlichen Besuchern auf Ihrem Außengelände zu kämpfen, können Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht nur dann erfüllen, wenn Sie das Außengelände täglich genau auf Verunreinigungen untersuchen und diese beseitigen, bevor die Kinder draußen spielen. Diese Aufgabe müssen Sie natürlich nicht selbst wahrnehmen, sondern können auch Mitarbeiter, z. B. Ihre Sicherheitsbeauftragte oder den Hausmeister, damit betrauen. Sie müssen sich dann „nur noch“ regelmäßig davon überzeugen, dass diese die ihr übertragene Aufgabe sorgfältig wahr – nehmen. Wichtig ist, dass gerade die Sandflächen täglich mit einem feinen Rechen geharkt und von Glas und anderen gefährlichen Stoffen befreit werden. Diese Maßnahmen sollten von Ihrem Team genau dokumentiert werden. Denn dann können Sie gegenüber Ihrem Träger belegen, dass es sich um ein grundsätzliches Problem und nicht um einen einmaligen Vorfall handelt.

Diese Maßnahme bindet natürlich Ihr Personal in einem Maße, das auf Dauer nicht zu rechtfertigen ist. Daher sollten Sie dafür sorgen, dass Sie das Übel – mit Unterstützung Ihres Trägers – an der Wurzel bekämpfen.

 

2. Maßnahme: Sensibilisieren Sie die Nachbarn

Hat Ihre Kita Nachbarn, sollten Sie diese auf das Problem ansprechen. In der Regel werden Sie hier sicher nicht auf taube Ohren stoßen, denn wahrscheinlich fühlen sich auch Ihre Nachbarn von den nächtlichen Partys gestört. Bitten Sie sie, die Polizei zu rufen, wenn Unbefugte sich auf dem Kita-Gelände aufhalten. Außerdem sind Beschwerden aus der Nachbarschaft, die sich unmittelbar an Ihren Träger richten, ein gutes Mittel, diesen zu motivieren, in „Abschreckungsmaßnahmen“ zu investieren. Auch hier können Sie den Nachbarn einen kleinen „Wink“ geben.

 

3. Maßnahme: Ergreifen Sie Sicherheitsmaßnahmen

Als weitere Maßnahme zum Schutz der Kinder bietet es sich an, eine Abdeckung für die Sandkästen anzuschaffen, die nach Kita-Schluss zum Einsatz kommt. Dies gibt Ihnen zumindest die Gewissheit, dass die Sandkästen frei von gefährlichem Unrat bleiben.

Verwenden Sie Sand auch als Fallschutz, ist ein Abdecken nicht möglich. Sie sollten daher mit Ihrem Träger darüber nachdenken, ob es Sinn macht, den Sand, Kies oder Rindenmulch gegen Fallschutzmatten auszutauschen. Dann können Sie Scherben & Co. zumindest leicht erkennen und schneller beseitigen.

 

4. Maßnahme: Schrecken Sie nächtliche Besucher ab

Nächtliche Besucher werden Sie auf Dauer nur los, indem Sie sie abschrecken. Dies gelingt z. B. durch einen deutlich höheren Zaun, aber auch durch Außenlampen, die mit Bewegungsmeldern versehen sind, und Videokameras, die Sie nach Kita- Schluss anstellen. Diese Maßnahmen sind relativ kostenintensiv, sorgen aber auf Dauer für Sicherheit für Ihre Kinder.

 

Unser Rat: Sprechen Sie die Problematik „nächtliche Besucher“ bei Ihrem Träger an, und machen Sie deutlich, wie groß die Gefährdung für die betreuten Kinder ist. Bewahren Sie doch einfach einmal den Abfall auf, den Sie nach einer nächtlichen Party einsammeln, und zeigen Sie die „Ausbeute“ Ihrem Träger. Wenn dies nicht hilft, sollten Sie Eltern und Nachbarn bitten, Sie bei der Überzeugungsarbeit, z. B. durch Beschwerden beim Träger, zu unterstützen.

 

 


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