Infektionsschutz beim Wickeln in der Kita – Hierauf kommt es an


26.03.2016
Das Wickeln von Kindern gehört, sowohl bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und vielfach auch bei Kindern über 3 Jahren, zum „Standardprogramm“ in Kitas. Wichtig ist hierbei, dass Sie darauf achten, dass Ihre Mitarbeiterinnen zum Schutz der anderen Kinder, aber auch zum eigenen Schutz, die hygienischen Rahmenbedingungen einhalten um so den Infektionsschutz zu gewährleisten.

Praxisbeispiel: In der Kita „Sonnenschein“ hat sich eine Mutter über eine Erzieherin beschwert. Sie berichtet der Leitung, dass sie beobachtet habe, dass sie Kinder wickle, ohne Handschuhe zu tragen und die Wickelauflage nach jedem Kind zu wechseln. Die Leiterin fragt bei der Mitarbeiterin nach und erfährt, dass die Beobachtung der Mutter richtig ist. Die Mitarbeiterin meint, die Hygienevorschriften seien doch vollkommen überzogen. Schließlich wickelten die Eltern zu Hause ja auch nicht mit Handschuhen.

Das sollten Sie zum Infektionsschutz beim Wickeln in der Kita wissen

Da Ihre Mitarbeiterinnen beim Wickeln unmittelbar mit den Ausscheidungen der Kinder in Berührung kommen, besteht für sie – aber auch für die übrigen Kinder der Kita – die Gefahr, dass hierdurch Bakterien, Pilze und Viren verbreitet werden.
Ihre Mitarbeiterinnen sind daher nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), aber auch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem hieraus resultierenden, für Ihre Kita geltenden Hygieneplan verpflichtet, hygienische Mindeststandards einzuhalten.

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Das sollten Sie tun um Infektionen beim Wickeln zu vermeiden

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick darüber, welche hygienischen Rahmenbedingungen Sie beim Wickeln schaffen müssen und welche Pflichten dabei Ihre Kita-Mitarbeiterinnen haben.

Belehren Sie Kita-Mitarbeiterinnen über den Infektionsschutz

Belehren Sie Ihre Mitarbeiterinnen mindestens 1 Mal im Jahr – und wenn es einen konkreten Anlass gibt wie im Praxisbeispiel – darüber, welche hygienischen Mindeststandards beim Wickeln einzuhalten sind. Protokollieren Sie, dass diese Belehrung auch tatsächlich stattgefunden hat.

Stellen Sie klare Regeln für Hygienemaßnahmen in der Kita auf

Erklären Sie Ihren Mitarbeiterinnen, dass die Einhaltung der hygienischen Vorgaben nicht nur ihrem eigenen Schutz, sondern vor allem auch dem Schutz der anderen Kinder dient. Nur wenn diese Standards eingehalten werden, kann z. B. die Verbreitung von Windelpilzen und ansteckenden Durchfallerkrankungen sicher verhindert werden. Machen Sie dabei deutlich, dass es sich bei den Hygienevorgaben beim Wickeln um eine Dienstanweisung handelt, die nicht nach den individuellen Vorstellungen der Mitarbeiterinnen verändert oder diskutiert werden kann, sondern für alle ohne Wenn und Aber gilt. Sorgen Sie für die Einhaltung der Regeln.
Stellen Sie – wie die Leitung im Praxisbeispiel – fest, dass sich Mitarbeiterinnen nicht an die Regeln halten, sollten Sie zunächst einmal das Gespräch suchen und die Mitarbeiterin ermahnen, sich zukünftig an die Regeln zu halten, auch wenn diese ihr vielleicht übertrieben erscheinen. Führt dies nicht zu einer Verhaltensänderung, oder handelt es sich um eine „Wiederholungstäterin“, sollten Sie sich mit Ihrem Träger in Verbindung setzen und über eine Abmahnung
nachdenken. Denn der Verstoß gegen hygienerechtliche Vorgaben ist wirklich kein Spaß.

 

Übersicht: To-do-Liste Leitung & Erzieherinnen in Sachen Wickel-Hygiene

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