Impfen ist nicht nur bei Eltern von Kleinkindern ein heftig diskutiertes Thema. Auch in Teams treffen Impfgegner und Impfbefürworter aufeinander. Und bei den dort geführten Diskussionen geht es nicht um den Impfschutz für die Kinder, sondern auch um den der Mitarbeiter. Also letztlich um die Frage: „Lassen wir uns impfen oder nicht?“ Impfen für Mitarbeiter im U3-Bereich wirft nicht nur viele grundsätzliche, sondern auch rechtliche Fragen auf. Und diese möchten wir Ihnen hier beantworten.
Sollten Sie sich als Kita-Mitarbeiter/in impfen lassen?Das Heranführen von Kleinstkindern an Hygienepraktiken gehört zu Ihren täglichen Aufgaben. Dabei sollte das regelmäßige Händewaschen fester Bestandteil im Tagesablauf sein. Aber warum ist das gerade bei Kindern unter 3 Jahren so wichtig?
Mit unserer Checkliste wird die Handreinigung zum Kinderspiel.Zecken können ernste Krankheiten, wie Borreliose oder FSME, übertragen. Insofern besteht Einigkeit darüber, dass eine Zecke so schnell wie möglich entfernt werden soll. Dennoch wirft ein Zeckenbiss in Ihrem und im Alltag Ihrer Mitarbeiter eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, die wir Ihnen hier gerne beantworten möchten.
Richtig handeln bei ZeckenbissenDer Bundestag hat im Dezember das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Mit diesem sollen Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am öffentlichen Leben und mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden. Dieses Gesetz hat unter Umständen auch Auswirkungen auf Ihre Kita. Der Bundestag hat im Dezember das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Mit diesem sollen Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am öffentlichen Leben und mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden. Dieses Gesetz hat unter Umständen auch Auswirkungen auf Ihre Kita.
Erfahren Sie hier alles Wichtige über das BundesteilhabegesetzAuch wenn Sie noch so gut aufpassen, Sie werden nicht immer verhindern können, dass Kinder sich verletzen und ärztlich behandelt werden müssen. Wenn tatsächlich einmal etwas passiert, stellt sich immer eine Vielzahl von Fragen, gerade, wenn es um den Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus geht. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie die Eltern nicht erreichen oder diese nicht sofort in die Kita kommen können. Antworten hierauf finden Sie hier.
So können Sie Unfälle und Verletzungen handhabenPraxisbeispiel: Johanna Hausen arbeitet in der Kita „Hasengrube“ als Erzieherin.“ Sie lehnt jede Impfung gegen Infektionskrankheiten ab. Sie arbeitet allerdings in einer kommunalen Kita. Als in der Kita 2 Fälle von Mumps auftreten, meint sie, die Leitung sei verpflichtet, sie von der Arbeit freizustellen.
Mehr erfahrenDie Sommerferien stehen vor der Tür. In dieser Zeit haben viele Kitas und Krippen Schließtage eingeplant. Doch bevor Sie in Ihren wohlverdienten Urlaub starten, sollten Sie in Ihrer Einrichtung klar Schiff machen. Das gilt nicht nur für abschließende Aufgaben im Büro oder für die Verabschiedung von Kindern der Eltern. Auch für Hygienemaßnahmen, die nicht regelmäßig auf Ihrem Plan stehen, ist jetzt die richtige Zeit.
So halten Sie die Hygiene in der Kita einDas Wickeln von Kindern gehört, sowohl bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und vielfach auch bei Kindern über 3 Jahren, zum „Standardprogramm“ in Kitas. Wichtig ist hierbei, dass Sie darauf achten, dass Ihre Mitarbeiterinnen zum Schutz der anderen Kinder, aber auch zum eigenen Schutz, die hygienischen Rahmenbedingungen einhalten.
Hygienevorschriften einhalten und Infektionsschutz gewährleistenIm Wickelraum der Kita „Sonnenkäfer“ geht es hektisch zu. Insgesamt sind 2 Wickelplätze vorhanden, allerdings sind beide schon besetzt. Laura Förster, Erzieherin der Krippengruppe, kommt mit 2 weiteren Wickelkindern in den Raum, die sich quengelnd an sie drängen. Jedoch muss sie auch in diesem dringenden Fall zuallererst nach den Hygienevorschriften reinigen, um die Verbreitung von Bakterien zu vermeiden. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten.
Diese Hygienevorschriften sollten Sie beachtenHerausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sie können den kostenlosen E-Mail-Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Datenschutz-Hinweis