Susanne Berger leitet die Kita „Sonnenschein“. Eine ihrer Mitarbeiterinnen meint, sie brauche keine Pause. Sie würde lieber 1⁄2 Stunde früher nach Hause gehen. Frau Berger hätte hiergegen eigentlich nichts einzuwenden. Sie hat allerdings Zweifel, ob das auch rechtlich so in Ordnung ist.
Rechtlicher Hintergrund bei Pausen in der Kita
In § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Pausenansprüche Ihrer Mitarbeiter geregelt. Hieraus ergibt sich:
Als Leitung und damit auch für den Dienstplan Verantwortliche, müssen Sie die Pausen Ihrer Mitarbeiter im Vorhinein festgelegen. Sie können die Pausen dabei in 15 Minuten-Abschnitte aufteilen. Bei der Gestaltung der Pausen, sollten Sie die Antworten auf die folgenden Fragen berücksichtigen.
Antwort: Nein. Das geht nicht. Die Pause muss die Arbeitszeit immer unterbrechen.
Antwort: Ja. Die Pause gehört nicht zur Arbeitszeit. Es handelt sich um unbezahlte Freizeit der Mitarbeiter. Insofern steht es ihnen auch frei, ob sie in der Kita bleiben oder z. B. einkaufen oder spazieren gehen. Sie dürfen den Mitarbeitern in Pause z. B. auch nicht das Babyfon in die Hand drücken und ihnen damit die Verantwortung für die „Schlaf-Kinder“ übertragen.
Antwort: Wer auf Toilette muss, darf gehen. Solche kurzfristigen Abwesenheiten werden nicht auf die Pausenzeiten angerechnet. Anders sieht es da mit dem Rauchen aus. Es gibt keinen Anspruch auf zusätzliche Raucherpausen. Das heißt, dass rauchende Mitarbeiter grundsätzlich während ihrer offiziellen Pause rauchen müssen. Sie können allerdings im Team andere Regelungen finden, wenn das für alle (!) in Ordnung ist und die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder jederzeit sichergestellt ist.
Antwort: Das kommt darauf an, was die Mitarbeiter in ihrer Pause unternehmen. Nicht versichert sind so genannte „eigenwirtschaftliche Tätigkeiten“, also Essen, Trinken, Rauchen, Telefonieren, Toilettenbenutzung und private Besorgungen. Gehen Mitarbeiter hingegen, um sich vom Geräuschpegel in Ihrer Einrichtung zu erholen, spazieren oder gehen sie zum Mittagessen in ein Restaurant, ist dies über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Es kommt bei Unfällen in der Pause also sehr auf den Einzelfall an, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Antwort: Ja, das geht. Allerdings muss es sich tatsächlich um eine akute Notsituation handeln, in der ansonsten die Sicherheit der Kinder gefährdet wäre. Die durcharbeitete Pause gilt dann als Überstunde. Eine Dauerlösung ist das aber nicht. Sie können also von Ihrem Team nicht verlangen, dass es über Monate keine Pause macht, weil Sie Stellen nicht besetzen können. Da müssen Sie, gemeinsam mit Ihrem Träger, nach anderen Lösungen suchen.
Ihre Mitarbeiter haben einen anstrengenden Job. Da sind Pausen wichtig, um sich zu regenerieren. Achten Sie darauf, dass die Pausen tatsächlich gemacht werden. Und seien Sie auch Vorbild. Auch Sie als Leitung brauchen mal eine Auszeit.
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