Impfungen für Erzieher: Empfehlungen und Verpflichtungen


22.03.2023

Als Erzieher sind sie täglich von vielen Kindern umgeben und dementsprechend häufig auch mit Krankheiten konfrontiert. Während viele Eltern ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten und Jahren impfen lassen, um sie vor Infektionskrankheiten wie Mumps, Masern oder Röteln zu schützen, stellt sich auch für Sie als Erzieher die Frage, welche Impfungen Sie benötigen.

Impfungen für Erzieher: Welche werden empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene, die in Kindertagesstätten arbeiten, folgende Impfungen: 

  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Keuchhusten
  • Windpocken
  • Hepatitis A (wenn Kontakt mit Ausscheidungen der Kinder besteht)
  • Hepatitis B (wenn eines der Kinder infiziert ist oder wenn die Arbeit mit behinderten Kindern stattfindet)
  • FSME (für Erziehungskräfte, die in Waldkindergärten arbeiten)
  • Covid-19

Der Sinn dieser Impfungen liegt darin, dass die Ausbreitung von Krankheiten verhindert wird, denn gerade die typischen Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps und Röteln können bei Jugendlichen, Erwachsenen und auch bei sehr kleinen Kindern zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat, kann ein erhöhtes Infektionsgeschehen in der Bevölkerung zu massiven Problemen führen. Durch Impfungen kann dieses eingedämmt werden.

Viele Erwachsene haben die Grundimmunisierung für die typischen Kinderkrankheiten bereits selbst im Kindesalter durchlebt, sei es durch Infektionen oder durch Impfungen. Ein Blick in den gelben Impfpass gibt Aufschluss darüber, welches Impfzertifikat dort bereits hinterlegt ist und welche Impfung fehlt. Falls der Impfpass verloren wurde, können Antikörper-Bestimmungen Aufschluss geben.

Gibt es verpflichtende Impfungen für Erzieher?

Für die Beschäftigten von Gemeinschaftseinrichtungen, wozu auch Erzieher zählen, gibt es seit dem 01. März 2020 die Verpflichtung, zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun zu sein (bewiesenermaßen durchgemachte Infektion). Diese Impfpflicht gilt für alle Erzieher, die nach 1970 geboren sind. Alle weiteren Impfungen sind freiwillig. Auch eine Impfpflicht für Covid-19, die zu Hochzeiten der Pandemie im Gespräch war, gibt es nicht.

Erziehungskräfte sind aber durchaus verpflichtet, sich nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelmäßig auf ihren Immunschutz in Bezug auf die genannten Krankheiten untersuchen zu lassen. Dafür müssen die Erziehungskräfte zum Betriebsarzt, der den Impfstatus ermittelt und Empfehlungen ausspricht, falls Impflücken bestehen. Daraus ergibt sich aber keine Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Entscheiden sich Kita-Mitarbeiter gegen Impfungen, darf daraus kein Nachteil entstehen.

Tipp: Kita-Leitungen und Träger können Informationsbroschüren zu Impfungen auslegen und Werbung für Impfungen machen, damit die Mitarbeiter sich und andere schützen. Ihre Aufgabe ist es jedoch nicht.

Wer bezahlt die Impfungen?

Die Impfungen sind zum Teil recht teuer – die Kosten für Kita-Mitarbeiter werden aber übernommen. Alle Impfungen, die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge genannt sind, müssen vom Träger der Einrichtung bezahlt werden, wenn Mitarbeiter sich dazu entscheiden, diese durchführen zu lassen. Impfungen darüber hinaus müssen Träger nicht bezahlen – sie können diese aber als freiwillige Leistung übernehmen wie zum Beispiel eine jährliche Grippeimpfung mit Beginn des Winters.

Können die Impfungen auch vom Hausarzt durchgeführt werden?

Die empfohlenen Impfungen können auch vom Hausarzt durchgeführt werden, allerdings sollte dann im Vorfeld geklärt werden, ob der Träger der Einrichtung die Kosten übernimmt. Denn eigentlich gilt die Regelung, dass der Betriebsarzt impft. Erzieher sollten daher immer im Vorfeld mit der Kita-Leitung bzw. dem Träger sprechen, um die Kostenübernahme zu klären. Andernfalls kann es passieren, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Gibt es eine Freistellung von nicht-geimpften Mitarbeitern im Krankheitsfall?

Falls Mitarbeiter die Impfempfehlung ignorieren, haben Sie kein Recht auf eine Freistellung, sollten Fälle von Mumps, Röteln, Corona oder Windpocken in der Kita auftreten. Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, muss damit rechnen, sich zu infizieren. Einzig wenn Fälle von Masern auftreten und nicht gegen Masern geimpfte Mitarbeiter in der Kita sind, dann kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. 

Was gilt für schwangere Mitarbeiter, die aufgrund fehlender Impfungen ein Beschäftigungsverbot erhalten?

Wenn ein Risiko für eine Infektion bei der Mutter oder dem ungeborenen Kind besteht, sprechen Betriebsärzte in der Regel ein Beschäftigungsverbot aus. Dieses wird unabhängig vom Impfschutz erteilt, weshalb die Verweigerung einer Impfung auch keine Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung hat. Schwangere Erzieherinnen nicht weiterzubezahlen, weil sie nicht gegen Röteln geimpft sind und nun Röteln-Fälle in der Kita auftreten, ist also nicht möglich. 

Der Träger erhält die Kosten für den Lohn einer Mitarbeiterin, die sich im Beschäftigungsverbot befindet, zurück. So müssen keine doppelten Gehaltszahlungen geleistet werden und eine Vertretungskraft kann eingestellt werden.

Müssen Betriebsärzte die Kita-Leitung über den Impfstatus der Mitarbeiter informieren?

Mitarbeiter müssen beim Eintritt in den Job bereits ihren Nachweis über die erfolge Masern-Impfung oder Infektion vorweisen. Weitere Informationen dazu, über welche Impfungen ein Erzieher verfügt, sind darüber hinaus nicht relevant, da es keine verpflichtenden Impfungen gibt. Kita-Leitungen erhalten nur die Mitteilung, dass die Fachkraft an der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch einen Betriebsarzt teilgenommen hat und dort über Impfempfehlungen informiert wurde.

Fazit: Deshalb sind Impfungen für Erzieher wichtig

Viele Erzieher haben selbst aus ihrer Kindheit bereits eine Grundimmunität gegen die typischen Kinderkrankheiten. Falls dies nicht der Fall ist, wie dem Impfzertifikat bzw. dem gelben Impfpass zu entnehmen ist, können sie die entsprechenden Impfungen nachholen. Die Werbetrommel für das Impfen zu rühren, ist Aufgabe der Betriebsärzte, aber auch Kita-Leitungen und Träger können einen Beitrag leisten. Schließlich kann durch Impfungen das Infektionsgeschehen eingedämmt werden und der Schutz vor Erkrankungen steigt. Für Masern gibt es seit 2020 eine Impfpflicht – alle anderen Impfungen sind freiwillig.


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