Eine Erzieherin verbindet den Arm eines Kindes

Splitter im Finger – Wo Erste Hilfe in der KiTa ihre Grenzen findet

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Inhaltsverzeichnis

Im KiTa-Alltag kommt es immer wieder vor, dass Kinder einen Dorn oder einen Splitter im Finger haben. Wären Sie zu Hause, würden Sie einfach zu Nadel, Desinfektionsmittel und Pinzette greifen und den Übeltäter aus dem Finger Ihres Kindes holen. In der KiTa ist das jedoch nicht so einfach. Informieren Sie sich hier, ob Sie Splitter entfernen dürfen oder nicht.

Praxisbeispiel: Leah hat beim Spielen in eine Glasscherbe gepackt. Ein Glassplitter steckt noch in der Handfläche. Sie weint und hat Schmerzen. Sie sagt zu ihrer Erzieherin: „Kannst du den Splitter nicht rausmachen?“ Die Erzieherin möchte dem Kind natürlich gerne helfen, ist sich aber nicht sicher, ob sie der Bitte nachkommen darf.

Erste Hilfe bei Splitter im Finger – Der rechtliche Hintergrund in der KiTa

Wenn sich in Ihrer Einrichtung ein Kind verletzt, sind Sie und Ihr Team verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und die Erstversorgung der Wunde vorzunehmen. Durch eine sachgemäß ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahme sollen die möglichen Unfallfolgen eingegrenzt werden. Wenn Sie einem verletzten Kind keine Hilfe leisten, machen Sie sich nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Erste Hilfe verpflichtet- und berechtigt- aber nur zu 1. Rettungsmaßnahmen, nicht aber zu medizinischen Eingriffen wie das Entfernen eines Splitters. Dies ist grundsätzlich Ärzten vorbehalten.

Darf ich den Splitter im Finger entfernen?

Zieht sich ein Kind während des Aufenthalts in der KiTa eine Splitterverletzung zu, müssen Sie und Ihr Team zwar Erste Hilfe leisten. Den Splitter im Finger entfernen dürfen Sie allerdings nicht. Tun Sie dies dennoch und kommt es hierdurch zu Komplikationen bei der Behandlung und Wundheilung, müssen Sie mit ernsthaften straf-, zivil- und auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Schnellcheck: Was mache ich bei einer Splitterverletzung?

  1. Ruhe bewahren & Kind beruhigen.
  2. Sichtprüfung: Wie tief sitzt der Splitter?
  3. Hände desinfizieren & Wunde abpolstern (nicht entfernen!).
  4. Eltern telefonisch informieren.
  5. Dokumentation im Verbandbuch.

Splitter im Finger Das dürfen Sie in dieser Situation tun

Informieren Sie sich hier, wie Sie bei einem „Splitterunfall“ in der KiTa richtig reagieren. Kommunizieren Sie diese Regeln auch an Ihr Team, und achten Sie darauf, dass diese Regeln eingehalten werden.

1. Regel: Splitter werden grundsätzlich nicht entfernt

Hat sich ein Kind einen Splitter im Finger eingezogen, sollten Sie diesen grundsätzlich nicht entfernen. Die Gefahr, dass Sie die Sache durch eine unsachgemäße Entfernung oder eine verunreinigte Pinzette oder Nadel schlimmer machen, als sie eigentlich ist, ist zu groß.

Ausnahme: Nur oberflächlich in der Haut steckende Splitter und Dornen, die sich ohne Verletzung der Haut entfernen lassen und die keine blutende Wunde verursacht haben, können Sie selbst entfernen, mit einem Pflaster abdecken und in Ihrem Verbandsbuch eintragen. Informieren Sie die Eltern beim Abholen hierüber und bitten Sie sie, die Wunde zu beobachten. Für die Entfernung solcher oberflächlichen Splitter sollten Sie sich das Okay der Eltern schriftlich geben lassen.

2. Regel: Ruhe bewahren & Kind beruhigen

In einer Unfallsituation ist Ihre emotionale Verfassung der Anker für das Kind. Angst und Hektik verstärken das Schmerzempfinden.Gehen Sie auf Augenhöhe, sprechen Sie mit ruhiger Stimme und erklären Sie dem Kind jeden Schritt, bevor Sie ihn ausführen. Die Stressreduktion beim Kind verhindert abrupte Bewegungen, die eine Verletzung verschlimmern könnten.

3. Regel: Sichtprüfung: Wie tief sitzt der Splitter?

Bevor gehandelt wird, muss eine erste Einschätzung erfolgen. Dies dient nicht der Diagnose, sondern der Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Wichtig: Wenn der Splitter sehr groß ist oder in der Nähe eines Gelenks oder des Auges sitzt, ist sofort ein Arzt bzw. der Notruf zu kontaktieren.

Check: Handelt es sich um einen oberflächlichen Holzsplitter oder um Material, das tief im Gewebe sitzt oder gar aus Glas/Metall besteht?

4. Hände desinfizieren & Wunde abpolstern

Hier liegt die Grenze der Ersten Hilfe in der Kita: Das Entfernen tiefer sitzender Splitter ist medizinische Facharbeit.

Warum nicht entfernen? Beim Herausziehen können Keime tiefer in die Wunde gelangen oder der Splitter abbrechen. Zudem riskieren Sie rechtliche Konsequenzen, falls es zu einer Infektion kommt.

Vorgehen: Desinfizieren Sie Ihre eigenen Hände gründlich. Reinigen Sie das Umfeld der Wunde vorsichtig.

Abpolstern: Decken Sie den Splitter locker mit einer sterilen Kompresse ab und fixieren Sie diese mit einem Pflaster oder Verband, ohne Druck auf den Splitter auszuüben.

5. Regel: Informieren Sie die Eltern

Rufen Sie die Eltern an, und informieren Sie sie sachlich, was passiert ist, und geben Sie eine Einschätzung der Situation ab. Dann können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind sofort abholen und einem Arzt vorstellen oder die Angelegenheit zu Hause selbst in die Hand nehmen. Bei Unsicherheit sollten Sie immer den Besuch eines Arztes empfehlen.

6. Regel: Stellen Sie das Kind im Notfall einem Arzt vor

Bemerken Sie, dass die Wunde sehr tief ist oder stark blutet, das Kind große Schmerzen hat oder der Splitter an einer gefährlichen Stelle steckt, sollten Sie nicht zögern und den Rettungsdienst verständigen. Dort wird man Ihnen schnell und sicher helfen.

7. Regel: Dokumentation im Verbandbuch

Jeder noch so kleine Vorfall in der Kita muss rechtssicher festgehalten werden, um den Versicherungsschutz über die Unfallkasse zu gewährleisten.

Inhalt: Wer wurde wann, wo und wie verletzt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen (z. B. „Wunde gesäubert, Pflaster aufgelegt“)? Welche Zeugen gab es?

Warum die Dokumentation im Verbandbuch Pflicht ist

Die Eintragung auch kleiner Verletzungen (z. B. Kratzer oder Splitter) dient als Nachweis, dass Erste Hilfe geleistet wurde, und kann bei späteren Folgen entscheidend sein. (siehe DGUV):

„Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach §24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der

Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen

sind vertraulich zu behandeln.

Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z.B. Spätfolgen eintreten sollten.

Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch

Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen

Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.“

  • Sicherung des Versicherungsschutzes: Nur was dokumentiert ist, gilt offiziell als Kita-Unfall. Sollte sich ein Splitter Wochen später entzünden und eine kostspielige Behandlung oder Operation nach sich ziehen, übernimmt die Unfallkasse nur dann die Kosten, wenn der Vorfall schriftlich festgehalten wurde.
  • Haftungsschutz für ErzieherInnen: Ohne Dokumentation steht im Ernstfall Aussage gegen Aussage. Ein korrekter Eintrag beweist, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht erfüllt und fachgerechte Erste Hilfe geleistet haben.
  • Beweissicherung: Eltern vergessen im Stress oft Details. Das Verbandbuch dient als objektiver Nachweis darüber, wann die Eltern informiert wurden und welche Maßnahmen ergriffen wurden.



Merke: Ein fehlender Eintrag kann dazu führen, dass die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme ablehnt und im schlimmsten Fall Regressansprüche gegen die Einrichtung geprüft werden. Lieber einmal zu viel schreiben als einmal zu wenig!