Person in Maske erhält eine Spritze in den Oberarm. Fachperson trägt Handschuhe.

Impfungen für Erzieher: Empfehlungen und Verpflichtungen

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Inhaltsverzeichnis

Erzieher arbeiten täglich eng mit vielen Kindern zusammen und haben dadurch ein erhöhtes Risiko, mit Infektionskrankheiten in Berührung zu kommen. Um die eigene Gesundheit und die der Kinder zu schützen, sind Impfungen ein entscheidender Faktor. Seit 2020 gilt zudem eine gesetzliche Masern-Impfpflicht, während weitere Schutzimpfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Doch welche Impfungen sind verpflichtend, welche sinnvoll und wer trägt die Kosten? Der folgende Überblick zeigt Ihnen die wichtigsten Informationen und beantwortet zentrale Fragen für den Kita-Alltag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfehlungen der STIKO: Erzieher sollten Impfungen u. a. gegen Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Windpocken sowie ggf. Hepatitis A/B, FSME und Covid-19 haben.
  • Verpflichtung: Seit 1. März 2020 gilt eine Masern-Impfpflicht für alle nach 1970 Geborenen in Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Kosten: Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zahlt der Träger, zusätzliche Impfungen können freiwillig übernommen werden.
  • Arbeitsrecht: Keine Nachteile bei freiwilligem Impfverzicht, Ausnahme Masern – ohne Nachweis droht ein Betretungsverbot.

Impfungen für Erzieher: Welche werden empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene, die in Kindertagesstätten arbeiten, folgende Impfungen: 

  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Keuchhusten
  • Windpocken
  • Hepatitis A (wenn Kontakt mit Ausscheidungen der Kinder besteht)
  • Hepatitis B (wenn eines der Kinder infiziert ist oder wenn die Arbeit mit behinderten Kindern stattfindet)
  • FSME (für Erziehungskräfte, die in Waldkindergärten arbeiten)
  • Covid-19

Der Sinn dieser Impfungen liegt darin, dass die Ausbreitung von Krankheiten verhindert wird, denn gerade die typischen Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps und Röteln können bei Jugendlichen, Erwachsenen und auch bei sehr kleinen Kindern zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat, kann ein erhöhtes Infektionsgeschehen in der Bevölkerung zu massiven Problemen führen. Durch Impfungen kann dieses eingedämmt werden.

Viele Erwachsene haben die Grundimmunisierung für die typischen Kinderkrankheiten bereits selbst im Kindesalter durchlebt, sei es durch Infektionen oder durch Impfungen. Ein Blick in den gelben Impfpass gibt Aufschluss darüber, welches Impfzertifikat dort bereits hinterlegt ist und welche Impfung fehlt. Falls der Impfpass verloren wurde, können Antikörper-Bestimmungen Aufschluss geben.

Gibt es verpflichtende Impfungen für Erzieher?

Seit dem 1. März 2020 gilt in Gemeinschaftseinrichtungen, also auch in Kitas, die Pflicht, einen Masern-Impfschutz nachzuweisen. Erzieherinnen und Erzieher, die nach 1970 geboren sind, müssen dafür entweder zweimal gegen Masern geimpft oder durch eine durchgemachte Infektion immun sein. Andere Impfungen sind freiwillig. Auch eine Impfpflicht gegen Covid-19 wurde nicht eingeführt.

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) müssen Erziehungskräfte jedoch regelmäßig beim Betriebsarzt ihren Impfstatus überprüfen lassen. Der Arzt berät zu fehlenden Impfungen, ein Zwang zur Impfung besteht jedoch nicht. Wer sich gegen Impfungen entscheidet, darf dadurch keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erfahren.

Hinweis

Für bereits vor Einführung der Masern-Impfpflicht beschäftigte Mitarbeiter und betreute Kinder galt eine Übergangsfrist von knapp zwei Jahren. Seit dem 1. August 2022 muss aber auch für sie ein Nachweis über die Immunität vorliegen.

Tipp

Kita-Leitungen und Träger können durch Informationsmaterial oder interne Aktionen auf den Nutzen von Impfungen aufmerksam machen – verpflichtend ist das nicht, aber es stärkt den Gesundheitsschutz im Team.

Wer bezahlt die Impfungen?

Die Impfungen sind zum Teil recht teuer – die Kosten für Kita-Mitarbeiter werden aber übernommen. Alle Impfungen, die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge genannt sind, müssen vom Träger der Einrichtung bezahlt werden, wenn Mitarbeiter sich dazu entscheiden, diese durchführen zu lassen. Impfungen darüber hinaus müssen Träger nicht bezahlen – sie können diese aber als freiwillige Leistung übernehmen wie zum Beispiel eine jährliche Grippeimpfung mit Beginn des Winters.

Können die Impfungen auch vom Hausarzt durchgeführt werden?

Die empfohlenen Impfungen können auch vom Hausarzt durchgeführt werden, allerdings sollte dann im Vorfeld geklärt werden, ob der Träger der Einrichtung die Kosten übernimmt. Denn eigentlich gilt die Regelung, dass der Betriebsarzt impft. Erzieher sollten daher immer im Vorfeld mit der Kita-Leitung bzw. dem Träger sprechen, um die Kostenübernahme zu klären. Andernfalls kann es passieren, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Gibt es eine Freistellung von nicht-geimpften Mitarbeitern im Krankheitsfall?

Falls Mitarbeiter die Impfempfehlung ignorieren, haben Sie kein Recht auf eine Freistellung, sollten Fälle von Mumps, Röteln, Corona oder Windpocken in der Kita auftreten. Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, muss damit rechnen, sich zu infizieren. Einzig wenn Fälle von Masern auftreten und nicht gegen Masern geimpfte Mitarbeiter in der Kita sind, dann kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. 

Was gilt für schwangere Mitarbeiter, die aufgrund fehlender Impfungen ein Beschäftigungsverbot erhalten?

Wenn ein Risiko für eine Infektion bei der Mutter oder dem ungeborenen Kind besteht, sprechen Betriebsärzte in der Regel ein Beschäftigungsverbot aus. Dieses wird unabhängig vom Impfschutz erteilt, weshalb die Verweigerung einer Impfung auch keine Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung hat. Schwangere Erzieherinnen nicht weiterzubezahlen, weil sie nicht gegen Röteln geimpft sind und nun Röteln-Fälle in der Kita auftreten, ist also nicht möglich. 

Der Träger erhält die Kosten für den Lohn einer Mitarbeiterin, die sich im Beschäftigungsverbot befindet, zurück. So müssen keine doppelten Gehaltszahlungen geleistet werden und eine Vertretungskraft kann eingestellt werden.

Müssen Betriebsärzte die Kita-Leitung über den Impfstatus der Mitarbeiter informieren?

Mitarbeiter müssen beim Eintritt in den Job bereits ihren Nachweis über die erfolge Masern-Impfung oder Infektion vorweisen. Weitere Informationen dazu, über welche Impfungen ein Erzieher verfügt, sind darüber hinaus nicht relevant, da es keine verpflichtenden Impfungen gibt. Kita-Leitungen erhalten nur die Mitteilung, dass die Fachkraft an der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch einen Betriebsarzt teilgenommen hat und dort über Impfempfehlungen informiert wurde.

Fazit: Deshalb sind Impfungen für Erzieher wichtig

Viele Erzieher haben selbst aus ihrer Kindheit bereits eine Grundimmunität gegen die typischen Kinderkrankheiten. Falls dies nicht der Fall ist, wie dem Impfzertifikat bzw. dem gelben Impfpass zu entnehmen ist, können sie die entsprechenden Impfungen nachholen. Die Werbetrommel für das Impfen zu rühren, ist Aufgabe der Betriebsärzte, aber auch Kita-Leitungen und Träger können einen Beitrag leisten. Schließlich kann durch Impfungen das Infektionsgeschehen eingedämmt werden und der Schutz vor Erkrankungen steigt. Für Masern gibt es seit 2020 eine Impfpflicht – alle anderen Impfungen sind freiwillig.

FAQs

Gilt die Impfpflicht auch in privaten Kitas oder Waldorfkindergärten?

Einen Kindergarten ohne Impfpflicht gibt es nicht. Die gesetzliche Vorgabe umfasst alle Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden – dazu zählen staatliche und private Kitas, Waldorfkindergärten, Schulen, Horte, Kinderheime und auch Ferienlager. Jede Einrichtung muss bei einer Neuaufnahme oder Neueinstellung einen Nachweis über die Masern-Immunität verlangen. Liegt dieser nicht vor, muss die Leitung das zuständige Gesundheitsamt informieren.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Impfpflicht in Kitas?

Die Kita-Leitung trägt die Verantwortung, den Nachweis über den Masern-Impfschutz bei Neueinstellungen und Neuaufnahmen zu prüfen. Wird kein Nachweis vorgelegt, muss sie das zuständige Gesundheitsamt informieren. Dieses entscheidet dann über mögliche Maßnahmen, wie Bußgelder oder Betretungsverbote.

Dürfen ungeimpfte Erzieher trotzdem arbeiten?

Ohne Nachweis über den Masern-Impfschutz dürfen Erzieher, die nach 1970 geboren sind, nicht in einer Kita beschäftigt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn durch ärztliches Attest eine dauerhafte medizinische Kontraindikation nachgewiesen wird. In diesem Fall darf die Person trotz fehlender Impfung eingesetzt werden.